Erstellt am 08.09.2012 um 08:46 Uhr von Paddy
Ihr könnt innerhalb des Gremiums Bäumchen wechsel dich spielen, so oft ihr wollt.
Unsere Politiker machen das ja auch !!!!!
Ihr solltet das auf der nächsten Sitzung (per Beschluss) festlegen im Protokoll festhalten und die neue Konstellation der Geschäftsleitung mitteilen.
Manche Gremien machen das auch jährlich im Wechsel, dass jeder mal den Vorsitzenden macht. Ist also nix besonderes dabei.
Erstellt am 10.09.2012 um 08:56 Uhr von rkoch
> auf der nächsten Sitzung (per Beschluss) festlegen
In dem Detail: Einspruch!
Der BRV kann nicht per Beschluß abgewählt oder gewählt werden.
Die richtige Variante für Euch:
1. der amtierende BRV lädt zur Sitzung ein: TOP: Neuwahl des BRV.
2. der BRV läßt zum TOP "Neuwahl" eine Wahlleiter beschließen (§29 (1) BetrVG) und tritt dann zurück
3. der BR wählt (formlos, handheben) einen neuen BRV (§26 (1) BetrVG)
4. der neue BRV übernimmt die Leitung der Sitzung
Du kannst als BRV auch schon eher zurücktreten, dann fällt die Durchführung dieser Kette an den stellv. BRV und bei Punkt 2 fällt dann natürlich der Rücktritt weg und der stellv. kann auch gleich den Wahlleiter machen.
Das ist die FORMELL richtige Variante. Der gravierende Unterschied: Zur Wahl des BRV bedarf es nur der Mehrheit unter den Vorschlägen, nicht der Mehrheit der anwesenden BRM. Formell kann die Wahl sogar dann stattfinden wenn der BR nicht beschlussfähig ist.
Bsp: Der BR hat 11 BRM, es stehen 3 Kandidaten (A,B,C) zur Wahl. Das Abstimmungsergebnis lautet: 3 für Kandidat A, 2 für Kandidat B, 1 für Kandidat C, 5 BRM geben keine Stimme ab. Kandidat A ist gewählter BRV. Zum Beschluß hätte er bei 11 teilnehmenden BRM mindestens 6 Stimmen bedurft.
Auch folgende Variante ist möglich: Es gibt nur einen Kandidaten (der wird nicht "beschlossen" sondern von einem BRM VORGESCHLAGEN!), und dieser bekommt im Extremfall keine einzige Stimme, selbst dann ist dieser gewählt. Das die "Wahl" ohne Ergebnis endet ist unmöglich, egal wie viele Stimmen abgegeben werden. Dieses Bsp. nur um den Unterschied zum "Beschluss" deutlich werden zu lassen.
Nur bei gleicher Stimmenzahl ist diese Stimmengleichheit aufzulösen, und da ist wie bei der BR-Wahl sogar das Los zulässig.
Aber wo kein Kläger ..... Also wird im Zweifelsfall sich auch keiner darüber aufregen, wenn ihr das als "Beschluss" durchzieht. Nur muss am Ende auf jeden Fall ein BRV im Amt sein. Insofern trägt der "Beschluss" das Risko, dass es keine Mehrheit gibt.
Aber ansonsten hat Paddy recht: Ihr könnt das so oft machen wie ihr wollt...
Beachte: Sinnvoll ist vorsorglich die Wahl eines stellv. BRV mit auf die TO zu nehmen, für den Fall dass der bisherige stellv. dann BRV wird. Denn dann müsst ihr einen neuen stellv. wählen. Sollte der stellv. nicht BRV werden wird dieser TOP dann einfach übersprungen.