Betriebsrat verschiebt Wahl trotz Anfrage nicht
Hallo, Ich habe mal eine Frage. Bei uns haben zum Anfang April viele neue Kollegen angefangen die Intresse an der Betrirbsratarbeit haben. Nun findet bei uns eine außerordentliche BRW statt. Mitte Sep. Wir haben beim WV und auch beim BR angefragt ob man die Wahl nicht um zwei Wochen verschieben kann wegen der 6 Monate Zugehörigkeit. Haben sie einfach angeblich aus Termingründen nicht gemacht. Nun sind auf der Wahlliste kaum Leute bzw. nur die, die beim letzen mal auch drin waren und zwei die sie überredet haben. Ist das so alles rechtens? Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (6)
26.08.2012 um 22:38 Uhr
ist der Wahltermin bereits veröffentlicht (Wahlausschreiben) , darf er nicht mehr verschoben werden
26.08.2012 um 22:43 Uhr
Als wir angefragt haben war er noch nicht veröffentlicht. Da hieß es der Termin steht noch nicht fest aber wahrscheinlich Mitte September. Aber es wurde nichts ausgeschrieben
26.08.2012 um 23:26 Uhr
Tja, Pech.
Oder in lang: Ich hab keine Ahnung was man da machen könnte, das ist jetzt eben so.
27.08.2012 um 08:03 Uhr
Der Ablauf der Wahl liegt in der Hand des WV! Nichtmal der BR kann daran etwas ändern.Soweit die Theorie. der WV hätte, wenn er gewollt hätte, etwas ändern können, scheinbar wollte dieser das aber nicht. Sobald Aushänge existieren ist auch das nicht mehr möglich. Die Fristen gebem den weiteren Ablauf vor.
27.08.2012 um 10:18 Uhr
Naja, theoretisch gibt es am Ende schon eine Möglichkeit.
Der WV hat bei der Ansetzung der Termine auch betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. So macht es z.B. wenig Sinn die Einreichungsfristen in eine Zeit zu legen, in der die Mehrzahl der MA im Urlaub ist und diese deshalb nur unter Problemen kandidieren können. Derartiges könnte als unzulässige Wahlbeeinflussung durchgehen...
Ebenso könnte man hier argumentieren: Wenn in den letzten 6 Monaten relativ viele AN eingestellt worden sind und auf das Erreichen der Wählbarkeit nur noch wenige Wochen fehlen, dann hätte der WV dies u.U. berücksichtigen müssen und den Wahltermin entsprechend (von vorneherein!) verschieben müssen. Das die MA an Bord sind war ja zum Zeitpunkt der Wahleinleitung wohl bekannt. Wenn die Lage des Termins deshalb dazu führt, dass "nur die, die beim letzen mal auch drin waren" könnte das Wahlbeeinflussung sein. Natürlich müssen für so eine Sache alle Umstände berücksichtigt werden. Wenn es andere Gründe gab die Wahl auf diesen Termin zu legen kann es sein dass diese relevanter sind.
Am Ende müsste man die Wahl aus diesem Grund anfechten - und ich habe aus gutem Grund von einer "theoretischen Möglichkeit" gesprochen. Die Chancen damit durchzukommen sind wohl eher gering.
Auf der anderen Seite: Warum wurde denn überhaupt neu gewählt? Weil zum Stichtag die Anzahl der MA um mehr als die Hälfte bzw. min. 50 gestiegen ist? Würde zeitlich ungefähr in den Rahmen passen... Diese min. 50 AN von der Möglichkeit der Kandidatur auszuschließen könnte dann die Chancen auf erfolgreiche Anfechtung IMHO etwas anheben.
27.08.2012 um 14:33 Uhr
Die AN müssen zum Tag der Wahl 6 Monate Betriebszugehörigkeit aufweisen. Wenn noch kein Wahltermin feststeht kann man hier noch reagieren. LG Angie
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