Erstellt am 09.05.2022 um 17:12 Uhr von celestro
Nein! Virtuelle Sitzungen müssen über eine Geschäftsordnung beschlossen werden.
Erstellt am 09.05.2022 um 18:32 Uhr von Moreno
Wie wolt ihr denn online eine geheime Wahl machen ?
Erstellt am 09.05.2022 um 20:03 Uhr von John_
Dafür gibts Tools. Falls man die Sitzung über Teams macht biete sich Forms an. Wenn man das richtig konfiguriert geht sowas.
Erstellt am 09.05.2022 um 21:53 Uhr von Moreno
John du vergisst aber, dass online Sitzungen nur zugelassen sind wenn dies in der GO geregelt ist und die alte GO gilt nicht für ein neues Gremium. Also konstituierende Sitzung immer als Präsenzsitzung.
Erstellt am 09.05.2022 um 22:09 Uhr von John_
Jo schon klar. Dachte das von dir wäre eine generelle Frage gewesen.
Erstellt am 10.05.2022 um 09:00 Uhr von Relfe
Diese Antwort wurde von "Relfe" gelöscht.
Erstellt am 10.05.2022 um 11:06 Uhr von Muschelschubser
@Moreno
In dem Zusammenhang fiel mir in der GO des alten Betriebsrats ein Passus in der Präambel auf, dass die GO bis zu einem Neuabschluss eine Nachwirkung entfaltet.
Wir arbeiten gerade an der neuen GO und ich fragte mich ernsthaft, ob das überhaupt zulässig ist, da die Gültigkeit der GO sich ja auf die befristete Amtszeit beschränkt.
Ich jedenfalls sehe da einen krassen Widerspruch, so dass Du Recht haben müsstest:
Eine GO kann es nicht mehr geben, und in einer neu zu beschließenden GO muss zwingend die virtuelle Sitzung geregelt werden, ansonsten können rechtssicher keine Ämter gewählt werden.
Erstellt am 10.05.2022 um 22:45 Uhr von ganther
"Falls man die Sitzung über Teams macht biete sich Forms an. Wenn man das richtig konfiguriert geht sowas."
Davon haben uns nun mehrere Anwälte und die GEW dringend abgeraten, da bei diesen Produkten niemand ausschließen kann, ob nicht doch irgendwo ein Admin mitlesen könnte. Bin da nicht genug Techniker, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Du weißt ja auch nicht ob das BRM vor dem Rechner die Vertraulichkeit wahrt
"In dem Zusammenhang fiel mir in der GO des alten Betriebsrats ein Passus in der Präambel auf, dass die GO bis zu einem Neuabschluss eine Nachwirkung entfaltet."
ist m.E. das Papier nicht wert auf dem es steht. Der alte BR kann dem neuen hier keine Vorgaben machen
Erstellt am 11.05.2022 um 01:04 Uhr von celestro
"ist m.E. das Papier nicht wert auf dem es steht. Der alte BR kann dem neuen hier keine Vorgaben machen"
Kommt darauf an, was da genau drinsteht. Der BR kann sich sicher selbst eine Nachwirkung verpassen. Die würde halt dann, wenn die GO irgendwann gekippt wird, greifen ... aber eben kein neues Gremium binden können.