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Konstituierende Sitzung - darf diese virtuell sein?

B
BR2022!Help
Mai 2022 bearbeitet

Durch eine BV - Mobiles Arbeiten - sind nicht alle MA immer im Büro. Daher die Frage, ob eine "konstituierende BR Sitzung" auch über Teams abgewickelt werden darf?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

09.05.2022 um 19:12 Uhr

Nein! Virtuelle Sitzungen müssen über eine Geschäftsordnung beschlossen werden.

M
Moreno

09.05.2022 um 20:32 Uhr

Wie wolt ihr denn online eine geheime Wahl machen ?

J
John_

09.05.2022 um 22:03 Uhr

Dafür gibts Tools. Falls man die Sitzung über Teams macht biete sich Forms an. Wenn man das richtig konfiguriert geht sowas.

M
Moreno

09.05.2022 um 23:53 Uhr

John du vergisst aber, dass online Sitzungen nur zugelassen sind wenn dies in der GO geregelt ist und die alte GO gilt nicht für ein neues Gremium. Also konstituierende Sitzung immer als Präsenzsitzung.

J
John_

10.05.2022 um 00:09 Uhr

Jo schon klar. Dachte das von dir wäre eine generelle Frage gewesen.

M
Muschelschubser

10.05.2022 um 13:06 Uhr

@Moreno

In dem Zusammenhang fiel mir in der GO des alten Betriebsrats ein Passus in der Präambel auf, dass die GO bis zu einem Neuabschluss eine Nachwirkung entfaltet.

Wir arbeiten gerade an der neuen GO und ich fragte mich ernsthaft, ob das überhaupt zulässig ist, da die Gültigkeit der GO sich ja auf die befristete Amtszeit beschränkt.

Ich jedenfalls sehe da einen krassen Widerspruch, so dass Du Recht haben müsstest: Eine GO kann es nicht mehr geben, und in einer neu zu beschließenden GO muss zwingend die virtuelle Sitzung geregelt werden, ansonsten können rechtssicher keine Ämter gewählt werden.

G
ganther

11.05.2022 um 00:45 Uhr

"Falls man die Sitzung über Teams macht biete sich Forms an. Wenn man das richtig konfiguriert geht sowas." Davon haben uns nun mehrere Anwälte und die GEW dringend abgeraten, da bei diesen Produkten niemand ausschließen kann, ob nicht doch irgendwo ein Admin mitlesen könnte. Bin da nicht genug Techniker, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Du weißt ja auch nicht ob das BRM vor dem Rechner die Vertraulichkeit wahrt

"In dem Zusammenhang fiel mir in der GO des alten Betriebsrats ein Passus in der Präambel auf, dass die GO bis zu einem Neuabschluss eine Nachwirkung entfaltet." ist m.E. das Papier nicht wert auf dem es steht. Der alte BR kann dem neuen hier keine Vorgaben machen

C
celestro

11.05.2022 um 03:04 Uhr

"ist m.E. das Papier nicht wert auf dem es steht. Der alte BR kann dem neuen hier keine Vorgaben machen"

Kommt darauf an, was da genau drinsteht. Der BR kann sich sicher selbst eine Nachwirkung verpassen. Die würde halt dann, wenn die GO irgendwann gekippt wird, greifen ... aber eben kein neues Gremium binden können.

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