Erstellt am 21.08.2012 um 11:54 Uhr von Watschenbaum
Erstellt am 21.08.2012 um 12:23 Uhr von wahlvst
...wenn es aber aus den Reihen der AN hiermit Probleme gibt, sollte man auch ein WV Mitglied bestellen welches nicht aus dem BR kommt. Denn dieses besänftigt dann bei Koll/AN Bedenken.
Erstellt am 21.08.2012 um 12:27 Uhr von azrael
da ihr schon einen BR hattet, wird der wahlvorstand vom bestehenden (auch weiterführenden) BR eingesetzt und nicht gewählt.
es ist löblich (und in kleinen bis mittleren betrieben allgemein üblich) trotzdem vorher nach freiwilligen zu fragen da jeder das amt des wahlvorstandes auch ablehnen kann. es nutzt ja nix, irgendwelche leute zu bestellen, die dann ablehnen.
dies habt ihr gemacht und wenn alle, die sich bereit erklären dieses amt auszufüllen, im bisherigen BR vertreten sind, ist dass nun mal so.
lg