Hallo zusammen, die Geschichte ist etwas tricky.
Der AG hat vor 6Jahren die Instandhaltung des einen Betriebs ausgelagert und eine GMBH gegründet damit gleich 3 unliebsame Betriebsräte vor die Wahl gestellt wurden Betriebsrat bleiben oder in einen unliebsameren Job im Betrieb wechseln....

jetzt hat der Wahlvorstand die 13 Arbeiter die zwar ständig in dem einen Betrieb als Instandhalter beschäftigt sind und auch Anweisungen von unseren Leuten bekommen ,mit auf die Wählerliste gesetzt sodass auch 2 davon gewählt wurden sind.

Der GBR Vorsitzende hat als er die Kandidaten die für den GBR entsandt wurden ,gemeint das das nicht möglich sei,und das sie nur ihre Stimme abgeben hätte können nach §8 BetrVG und er so Angst um die rechtssicherheit seiner Betriebsvereinbarungen die er mit Ihnen abschließen würde hätte?

Ich meine er hat Recht, da den Aufwand den der AG vor Jahren betrieben hat,ja dann komplett sinnlos gewesen wäre?

vg Hedylein