Hallo,
es ist uns klar zu wecher Anzahl von Betriebsräten dies führt, in der letzten Wahlperiode wurde es auch so gehandhabt, dass 2 BR für die beiden Betriebsstätten gewählt wurden, allerdings hatten wir zu der Zeit mehr als 100 Mitarbeiter, sodass es ingesamt nur ein Betriebsratsmitglied mehr war. Jetzt hat sich unsere GL eingeschaltet und uns als Wahlvorstand gewarnt, dass die Wahl anfechtbar wäre, wenn wir das mit den 2 Betriebsteilen weiter so Handhaben würden, da dies gesetzlich nicht zulässig sei lt. seinem Rechtanwalt.