Hallo,
wir sind ein Unternehmen mit 2 Betriebsteilen ( 53 und 23 Arbeitnehmer), die nur ca. 1km voneinander entfernt sind. In einem Betriebsteil werden Zulieferteile für den 2. Betriebsteil hergestellt, also eine gemeinsame Geschäftsleitung und Verwaltung, aber es sind technisch unterschiedliche Produkte, sodass die meisten Arbeitnehmer jeweils nur in einem Betriebsteil eingesetzt werden. Ausnahmen sind EDV, Vertrieb und Gebäudemanagment. Nun meine Frage: Gib es Einwände, dass zwei getrennte Betriebsräte gewählt werden, die dann einen Gesamtbetriebsrat bilden?