Hallo,

ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

ich wurde im April vom Wahlvorstand als Kandidat nicht zugelassen, da ich bis 30.04.06 bei einem anderen Betrieb des Konzerns seit 4 Jahren beschäftigt bin. Die Betriebsratswahl ist Ende Mai und ab 01.05.06 bin ich dann in diesem Betrieb beschäftigt. Ich bin mir sicher, dass ich vor einigen Jahren ein Urteil zu diesem Sachverhalt gelesen habe, kann dieses aber nicht wiederfinden. Kennt jemand dieses Urteil oder kann jemand mir sonst einen Tip geben?

Vielen Dank im Voraus.
Thomas