Erstellt am 03.05.2022 um 11:44 Uhr von celestro
Die Listen werden nachher eh zusammengefasst und alphabetisch geordnet. Also ist die Reihenfolge völlig egal (und Vorgaben wären sinnlos).
Erstellt am 03.05.2022 um 13:24 Uhr von Muschelschubser
Nein, gibt es nicht.
Struktur kommt nachher durch die Ordnungsnummern rein.
Man muss bei eventuellen Vorschriften ja auch bedenken, dass jeder eine Vorschlagsliste einreichen kann und man das nicht kaputtregulieren darf.
Eventuell kann man aber bei der Reihenfolge ein wenig tricksen.
Setzt man z.B. die Kandidaten des Minderheitengeschlechts geschickt etwas weiter nach unten, bekommt man für die eigene Liste ggf. einen Sitz mehr (wenn die ersten Namen der anderen Liste zum Beispiel aus dem Mehrheitsgeschlecht bestehen).
Erstellt am 03.05.2022 um 13:30 Uhr von celestro
@Muschelschubser
Vereinfachtes Wahlverfahren = es wird nach Alphabet sortiert. Da ist nichts mit tricksen.
Erstellt am 03.05.2022 um 13:41 Uhr von Muschelschubser
@Celesto
Okay, sorry.
Wir haben das normale WV durchgeführt.
Ich kenne nur den Passus "In erkennbarer Reihenfolge", und das erledigen die Ordnungsnummern.
Es gibt immer was zu lernen :-)