Erstellt am 23.05.2012 um 17:38 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn er mind. 6 monate im Betrieb ist, dann ja.
die befristung wird dadurch aber nicht aufgehoben.
Erstellt am 23.05.2012 um 20:21 Uhr von gironimo
.... beachte aber hierzu die Entwicklung der Rechtsprechung zum Theme "BR-Mandat und Aufhebung der Befristung"
Auf die Frage bezogen stimmt aber auf jedem Fall Rattles Antwort >wenn er mind. 6 monate im Betrieb ist, dann ja<