Erstellt am 22.05.2012 um 13:41 Uhr von BRMetall
Eine BR-Neuwahl wäre nur möglich, wenn der jetzige BR sich auflösen würde, also einen Auflösungsbeschluss fassen würde. § 13 BetrVG.
Wenn der BR sich per Beschluss auflösen würde, müsste er sofort Neuwahlen einleiten, also einen Wahövorstand bestellen. Bis zu Neuwahl MÜSSTE er dann die Aufgaben weiter wahrnehmen.
Will der BR denn überhaupt einen solchen Beschluss fassen? Er kann dazu nicht gezwungen werden.
Erstellt am 22.05.2012 um 14:23 Uhr von Saarländer
Eine Auflösung des BR wäre auch möglich über die zuständige Gewerkschaft wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten diese beantragt, meine sowas mal auf einem WAF Seminar gelernt zu haben...
Erstellt am 22.05.2012 um 14:29 Uhr von Globus
"Eine Auflösung des BR wäre auch möglich über die zuständige Gewerkschaft wenn mindestens 40 % der Wahlberechtigten diese beantragt, meine sowas mal auf einem WAF Seminar gelernt zu haben..."
da scheinst du etwas total falsch verstanden zu haben...
§13 BetrVG ist hier schon entscheidend - einfach mal nachschauen Saarländer...
Erstellt am 22.05.2012 um 14:34 Uhr von docpille
@Globus
was ist denn mit § 23 BetrVG ??
Erstellt am 22.05.2012 um 14:38 Uhr von Kulum
Naja, so ganz Unrecht hat globus ja nicht. Zum einen reichen 25% der AN - und dann brauchts die Gewerkschaft nicht mehr, oder eben die Gewerkschaft allein, können dann beim ArbG die Auflösung beantragen :)
Aber falls der BR das nicht will könnte es sinnvoller sein einfach auf die nächste Wahl zu warten oder eben der BR sich doch von alleine auflöst - und das bringt uns dann doch wieder zu §13
Erstellt am 22.05.2012 um 14:52 Uhr von Globus
docpille
du überrascht mich - habe absichtlich das Zitat angefügt - und für ein Verfahren nach 23 sehe ich hier momentan keinen einzigen Beleg - weiterhin, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ein solches Verfahren ncht vor der nächsten Wahl beendet sein könnte...
Weiterhin wage ich zu bezweifeln, dass beim 23er die GEW es ist, die das Gremium auflöst... ;-)
Erstellt am 22.05.2012 um 15:24 Uhr von docpille
@Globus
du überrascht mich, woher hast du die Informationen das es zum 23er nicht reichen kann.
Ich habe ja nur gefragt was mit den 23er ist.
Erstellt am 22.05.2012 um 15:42 Uhr von Globus
docpille
das ist jetzt nciht dein Ernst, oder?
"Die Belegschaft ist der Meinung, dass dieser die Interessen der Arbeiter nicht 100%ig vertritt. "
So, da steht nix, aber auch nicht annähernd etwas über grobe Pflichtverletzung... also lass uns den von dir hervorgebrachten 23er ganz ganz schnell wieder vergessen bitte...
Wenn hier ein AN etwas schreibt dann wird er eindeutig nicht untertreiben, sondern eher übertreiben - davon mal ab kann kein Gremium die AN 100%ig vertreten - schon alleide deshalb, weil man es einem Kollektiv nie 100% Recht machen kann. So ist das nun mal - aber davon wollte ich nicht mal anfangen...