Erstellt am 07.12.2018 um 07:10 Uhr von Erbsenzähler
Es gibt keine Vertrauensfrage sondern er hätte sich nur zur Abwahl stellen können. Das hat er nicht gemacht. Also ist das nur ein "Zeit verplempern".
Erstellt am 07.12.2018 um 09:34 Uhr von celestro
Er hat das Amt niedergelegt, was soll in diesem Fall also eine "Vertrauensfrage" sein ?
Wobei er natürlich durchaus eine solche herbeiführen kann ... er kandidiert wieder für das Amt des BRV und je nach Ergebnis hat er die Vertrauensfrage "überstanden" oder eben nicht.
Und ja ... das ist erlaubt.
Erstellt am 07.12.2018 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Eine Vertrauensfrage ist im BetrVG nicht vorgesehen! Sollte man als BR(V) wissen.
Einige Gremien machen keine BR-Arbeit sondern Bauerntheater.
Erstellt am 16.12.2018 um 00:34 Uhr von schlawutzel
Ich habe so etwas noch nicht gehört. Da er sein Amt niedergelegt hat (nicht die Funktion des Vorsitzes), ist er nicht mal mehr Betriebsrat.