Erstellt am 26.06.2008 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
@Simon,
warum eine "Vertrauensfrage"?
solange ihr anzahlmässig noch komplett (auch ohne Ersatzmitglleder) seid, läuft alles normal weiter und es gibt keinen Grund, Neuwahlen anzusetzen.
Sollte allerdings ein weiteres Mitglied aussteigen und ihr damit unter die Anzahl fällt, müsst ihr Neuwahlen einleiten!
§ 13 BetrVG - III. Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums
2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder
Erstellt am 26.06.2008 um 12:07 Uhr von Werner
Ihr könntet aber auch den Beschluß fassen zurückzutreten.§13 Abs.2 Nr.3.
Beim Rücktritt durch Beschluss werden die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl weitergeführt. Siehe (§ 22 BetrVG)
Erstellt am 26.06.2008 um 12:12 Uhr von Simon
@ Mona - Lisa , Werner Danke schonmal
gibts auch eine möglichkeit wo die Mitarbeiter entscheiden können ob es eine Neuwahl gibt? bzw. können siee den BR absetzen?
Erstellt am 26.06.2008 um 12:20 Uhr von TorstenXXX
Hallo Simon,
eine Möglichkeit für Beschäftigte gibt es nur bei grober Pflichtverletzung, ansonsten nicht.
Das steht in § 23 BetrVG
Erstellt am 26.06.2008 um 12:23 Uhr von Werner
Simon
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
laut §23 Abs.1 das setzt aber ganz grobe Verstösse voraus.
Erstellt am 26.06.2008 um 12:28 Uhr von Mona-Lisa
@Simon,
warum die Frage? Wollt ihr keinen BR mehr??
Die "vereinzelten" Stimmen können bei einer eventuellen Neuwahl entscheiden!
Erstellt am 26.06.2008 um 13:22 Uhr von Simon
Die groben verstöße liegen nicht vor.
Ja die "vereinzelten" können bei einer Neuwahl entscheiden. Es sind die Leute die für nichts und gegen alles sind und die, die BR arbeit nur mit sture Bürokratie führen möchten.
Klar wollen wir noch einen Betriebsrat! Nur vieleicht will die Belegschaft ja einen anderen, owohl wir schon viel erreicht haben. Und und eine Basis geschaffen die vorher nicht da war.
Erstellt am 26.06.2008 um 13:30 Uhr von Blacky1707
Natürlich kann man die Vertrauensfrage stellen. Wenn in der BR-Sitzung beschlossen wird, spricht nichts gegen eine geheime Abstimmung unter der Belegschaft (Formlos). Sollte diese negativ ausfallen, kann der BR entscheiden zurückzutreten.