Erstellt am 26.04.2022 um 09:58 Uhr von celestro
Ein Nachrücker darf nur geladen werden, wenn der Fall des NAchrückens eintritt. Solange also alle BRM anwesend sind, hat dieser Nachrücker in dieser Sitzung nichts verloren.
Erstellt am 26.04.2022 um 10:03 Uhr von Relfe
ihr habt einen 15er-BR in Personenwahl gewählt und die Person auf Platz 16 ist vom Minderheitengeschlecht?
oder wieso meint diese Person sie wäre sowieso ständiger Nachrücker?
Erstellt am 26.04.2022 um 10:22 Uhr von Muschelschubser
Also bis auf den Verhinderungsfall sehe ich keine Möglichkeit zur Einladung.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/
Bei normalen BR-Sitzungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen Gäste einladen, z.B. als Sachverständiger oder Betroffener zu einzelnen Punkten. Dazu dürfte in diesem Fall aber kein triftiger Grund zu finden sein. Auch finde ich keine Aussagen darüber, inwiefern das auch für die konstituierende Sitzung gilt.
Im Übrigen muss man auch nach der Zweckmäßigkeit der Teilnahme fragen. Natürlich wird der erste Ersatzvertreter relativ häufig dabei sein. Aber in der konstituierenden Sitzung geht es erstmal nur um die Wahl von Posten, die ohnehin nicht auf Ersatzvertreter entfallen. Dies wird das Ersatzmitglied auch ohne Teilnahme zeitnah erfahren.
Erstellt am 26.04.2022 um 11:12 Uhr von celestro
"oder wieso meint diese Person sie wäre sowieso ständiger Nachrücker?"
Personenwahl? Und dann rückt ja Nummer 16 öfter mal nach (das von 15 Leuten einer weg ist, dürfte ja öfter mal vorkommen).
Erstellt am 26.04.2022 um 11:23 Uhr von Relfe
@celestro
erstmal wundert mich bei der BR-Größe das es Personenwahl gewesen sein soll
und dann wird sicher auch der 17 te oder der Minderheiten-EBRM öfter mal nachrücken, daher meine Frage
Erstellt am 27.04.2022 um 08:50 Uhr von Enigmathika
Nein, auf gar keinen Fall! Als Gast bei einer anderen Sitzung vielleicht (halte ich aber für unwahrscheinlich), aber bestimmt nicht bei der konstituierenden Sitzung.
Erstellt am 27.04.2022 um 09:51 Uhr von xyz68
Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. EBRM sind nur dann zulässig, wenn sie nachrücken. Was viele nicht bedenken, EBRM rücken ab dem Moment nach, ab dem ein BRM verhindert ist und nicht nur zur Sitzung. Sie können sich also rechtzeitig informieren. (von Ausnahmen mal abgesehen)