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Konstituierende Sitzung I Nachrücker erlaubt?

MN
M. Nagel
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir habe die 15 Mitglieder des neuen BR gewählt und die konstituierende Sitzung steht an.

Die Person, die auf Platz 16 gelandet ist, also nicht neues BR-Mitglied ist, möchte zur konstituierenden Sitzung eingeleden werden (Grund: als ständiger Nachrücker will sie von Beginn an nichts verpassen). Gem. § 29 BetrVG würde ich sagen, sie ist nicht einzuladen. Ich habe gehört, es gebe eine Kommentierung (Fitting) die das anders sieht. Was ist die richtige Vorgehensweise?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

26.04.2022 um 11:58 Uhr

Ein Nachrücker darf nur geladen werden, wenn der Fall des NAchrückens eintritt. Solange also alle BRM anwesend sind, hat dieser Nachrücker in dieser Sitzung nichts verloren.

R
Relfe

26.04.2022 um 12:03 Uhr

ihr habt einen 15er-BR in Personenwahl gewählt und die Person auf Platz 16 ist vom Minderheitengeschlecht? oder wieso meint diese Person sie wäre sowieso ständiger Nachrücker?

MN
M. Nagel

26.04.2022 um 12:13 Uhr

Das Minderheitengeschlecht ist in den 15 gewählten Betriebsratsmitgliedern bereits berücksichtigt. Die Vorstellung des "ständigen Nachrückers/Erstatzmitglied" stammt aus der Vorstellung, dass von den 15 BR-Mitgliedern nie alle anwesend sind und sie deshalb immer teilnehmen wird.

M
Muschelschubser

26.04.2022 um 12:22 Uhr

Also bis auf den Verhinderungsfall sehe ich keine Möglichkeit zur Einladung.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsrat-geschaeftsfuehrung/betriebsratssitzung/

Bei normalen BR-Sitzungen kann man unter bestimmten Voraussetzungen Gäste einladen, z.B. als Sachverständiger oder Betroffener zu einzelnen Punkten. Dazu dürfte in diesem Fall aber kein triftiger Grund zu finden sein. Auch finde ich keine Aussagen darüber, inwiefern das auch für die konstituierende Sitzung gilt.

Im Übrigen muss man auch nach der Zweckmäßigkeit der Teilnahme fragen. Natürlich wird der erste Ersatzvertreter relativ häufig dabei sein. Aber in der konstituierenden Sitzung geht es erstmal nur um die Wahl von Posten, die ohnehin nicht auf Ersatzvertreter entfallen. Dies wird das Ersatzmitglied auch ohne Teilnahme zeitnah erfahren.

C
celestro

26.04.2022 um 13:12 Uhr

"oder wieso meint diese Person sie wäre sowieso ständiger Nachrücker?"

Personenwahl? Und dann rückt ja Nummer 16 öfter mal nach (das von 15 Leuten einer weg ist, dürfte ja öfter mal vorkommen).

R
Relfe

26.04.2022 um 13:23 Uhr

@celestro

erstmal wundert mich bei der BR-Größe das es Personenwahl gewesen sein soll

und dann wird sicher auch der 17 te oder der Minderheiten-EBRM öfter mal nachrücken, daher meine Frage

E
enigmathika

27.04.2022 um 10:50 Uhr

Nein, auf gar keinen Fall! Als Gast bei einer anderen Sitzung vielleicht (halte ich aber für unwahrscheinlich), aber bestimmt nicht bei der konstituierenden Sitzung.

X
XYZ68

27.04.2022 um 11:51 Uhr

Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. EBRM sind nur dann zulässig, wenn sie nachrücken. Was viele nicht bedenken, EBRM rücken ab dem Moment nach, ab dem ein BRM verhindert ist und nicht nur zur Sitzung. Sie können sich also rechtzeitig informieren. (von Ausnahmen mal abgesehen)

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