Keine Stützunterschriften?
Guten Abend,
wir sind eine Aussenstelle mit 182 Beschäftigten, unser Wahlvorstand ist der Meinung, dass wir im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren bei Personenwahl keine Stützunterschriften benötigen.
Gilt §14 BetrVG hier tatsächlich nicht?
Herzlichen Dank, mfg Stefan
Community-Antworten (1)
26.04.2022 um 00:06 Uhr
Hier drin findest du deine Antwort. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zum-vereinfachten-Wahlverfahren~.html
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