Guten Abend,

wir sind eine Aussenstelle mit 182 Beschäftigten, unser Wahlvorstand ist der Meinung, dass wir im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren bei Personenwahl keine Stützunterschriften benötigen.

Gilt §14 BetrVG hier tatsächlich nicht?

Herzlichen Dank, mfg Stefan