Rücktritt als Betriebsrat
Wie ist die Rechtslage ???
Als Betriebsrat zurückgetreten, Schriftlich. Da kein neuer BR nachgerückt ist,
kann man das Schreiben wieder zurückziehen ???
(Der Rücktritt ist nicht an die Gewerkschaft weitergegeben worden)
Community-Antworten (3)
07.05.2012 um 22:26 Uhr
Rüktritt vom Rücktritt gibt es nicht!!!
Auch hat die Gewerkschaft NICHTS damit zu tun. Es gibt sogar Betriebe ohne jegliches GEW-Mitglied und auch dort gibt es BR.
Also, bei der nächsten Wahl es ggf. nochmals versuchen.
PS: Das Nachrücken eines ERBM ergibt sich ab dem Tag des Rücktritts automatisch per Gesetz. Bedarf also keines besonderen Handelns
07.05.2012 um 22:47 Uhr
Hmmm, wer wie was ist zurückgetreten? Das gesammte Gremium oder nur ein BRM? Wenn Gremium: gab es einen odentlichen Beschluss und wo ist das Schreiben hingegangen und wer hat genau was geschrieben?
07.05.2012 um 23:02 Uhr
Wenn der gesamte BR den Rücktitt/ die Auflösung beschlossen hat und ein Schreiben an den AG gesandt oder veröffentlicht hat, hat es Außenwirkung und damit ist es nicht mehr zu ändern.
Dann ist dieser Beschluss also UNUMKEHRBAR!!!
Dann muss er sofort einen WV einsetzen und bis zur Neuwahl die BR-Aufgaben weiter wahrnehmen.
Wenn ein einzelnes BRM seinen Rück/Austritt eklärt hat siehe erste Antwort
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