Erstellt am 21.04.2022 um 08:16 Uhr von SabiKa89
nein kann "man" und schon gar nicht der Wahlvorstand nicht.
theoretische Möglichkeit:
Beide Listenführer ziehen ihre Liste vor Ablauf des Einreichtermins zurück und es wird von einem Listenführer eine neue Liste mit allen Bewerbern eingereicht.
Erstellt am 21.04.2022 um 09:50 Uhr von celestro
also wäre die Antwort eigentlich: "Ja!" ;-)
@Tulpe
Reichen alle zusammen eine gemeinsame Liste ein, muss der WV die Leute fragen, welche Kandidatur sie aufrecht erhalten wollen. Wenn dann alle sagen: "Die auf der neuen Liste" ist alles gut. Aber was macht ihr, wenn da plötzlich 1 oder mehrere was anderes sagen? Und man erfährt das ja ggf. auch nicht direkt, sondern erst später.
Also sehr gefährlich!
Erstellt am 21.04.2022 um 10:19 Uhr von nicht brauchen
Glaskugel hol....
Die Einreichungsfrist ist schon vorbei und man stellt fest oh Liste da kann ich nicht persönlich wählen... so ein Kac....
Hier gibt es keine Möglichkeit mehr eine Personenwahl durchzuführen.
Glaskugel wegstell
Erstellt am 21.04.2022 um 13:48 Uhr von Relfe
oder ihr habt das auf eine Liste geregelt und dann reicht "Schlaufuchs" noch eine Liste nach und erhöht damit seine Chancen?
Ihr könnt schlichtweg vor Ende der Einreichungsfrist nicht sicherstellen, das es Personenwahl gibt und nach Ende kann man das nicht mehr ändern.
Und anscheinend haben die Kandidaten das ja so gewollt, sonst wären keine 2 Listen abgegeben worden, das hat der WV zu akzeptieren.
Der WV hat die WO umzusetzen, nicht die Wahl nach eigenen Wünschen zu gestalten.
Genau genommen ist das schon Wahlbeeinflußung weil sich der WV in die Kandidatenlistung einmischt.
mMn macht das die Wahl anfechtbar.
Erstellt am 21.04.2022 um 14:16 Uhr von celestro
"Genau genommen ist das schon Wahlbeeinflußung weil sich der WV in die Kandidatenlistung einmischt."
Woher nimmst Du die Tatsache, das der WV das macht?
Erstellt am 21.04.2022 um 16:04 Uhr von relfe
mMn ganz einfach:
wenn 2 Listen eingereicht sind und die TE genau weiss wieviele Kandidaten darauf stehen und welche, dann wird sie sehr wahrscheinlich WV sein, woher sonst die Detailkenntnisse über die eingereichten und noch nicht veröffentlichten Liste?
Somit ist der WV zumindestens aktiv involviert in diese Listenzusammenführung und das stellt mMn eine unzulässige Wahlbeeinflußung dar, weil der WV sich komplett neutral zu verhalten hat und Kenntnisse die er nur als WV erworben hat nicht für solche Zwecke einsetzen darf.
Es gibt auch ein Urteil wo der WV einen einzelnen Wähler "an die Wahl" erinnert und auch dieses wurde als Wahlbeeinflußung gewertet.
Erstellt am 21.04.2022 um 17:00 Uhr von celestro
Also die Detailkenntnisse könnten einfach auf der Tatsache basieren, das man jemanden vom WV gefragt hat.
Aber selbst wenn Tulpe Mitglied im WV ist ... so würde ich die Frage alleine mMn noch keine Wahlbeeinflussung darstellen. Jedenfalls dann nicht, wenn Tulpe sich nur erkundigt, weil die Kandidaten es gerne wollen.