Erstellt am 20.04.2022 um 20:20 Uhr von Enigmathika
Nein, die gesamte Liste muss zwei (nicht drei) Stützunterschriften haben. Das heißt, wenn jeder Kandidat auf der Liste auch als Unterstützer unterschreibt, seid Ihr mehr als safe.
Erstellt am 21.04.2022 um 10:00 Uhr von dieschi
@Enigmathika
Das ist imo so nicht richtig.
Man kann als Kandidat nicht zwei mal unterschreiben (die erste Unterschrift leistet man ja schon dafür das man den Eintrag in der Wahlvorschlagsliste bestätigt und sich so selbst unterstützt)
@Weimar
Bei einem Betrieb von 21-100 Mitarbeitern brauchst Du 2 Stützunterschriften für die komplette Liste.
Mehr sind natürlich nie verkehrt ;)
Genauere Infos: https://www.brwahl.de/kostenlose-wahlhilfen/das-profipaket/gesetze/betriebsverfassungsgesetz#14-wahlvorschriften
Erstellt am 21.04.2022 um 10:22 Uhr von celestro
@dieschi
Es ist üblich, dass die Kandidaten unten bei den Unterstützern nochmal die Stützung der eigenen Liste dokumentieren. Da sehe ich weder ein Problem drin, noch ein "einzweites Mal unterschreiben" im eigentlichen Sinne. Also im Sinne von "man kann nicht 2 Listen stützen".
Erstellt am 21.04.2022 um 10:23 Uhr von Enigmathika
@Dieschi
Nein, eine Einverständniserklärung ist nicht automatisch auch eine Stützunterschrift. Das kommt darauf an, wie die Vorschlagliste gestaltet ist.
Wenn zum Beispiel oben über dem Unterschriftenfeld neben dem Kandidatennamen nur "Einverständniserklärung" steht, muss man auch noch unten zur Unterstützung unterschreiben, wenn man seine Liste stützen will..
(Hier ein Beispiel, wie das aussehen könnte: https://www.brwahl.de/Brwahl/formulare/normal/formular-18-vorschlagsliste.pdf)