Erstellt am 14.04.2022 um 13:02 Uhr von Enigmathika
Zum Zeitpunkt der Einreichung habt Ihr die Liste geprüft und sie war gültig. Das bleibt nun auch bis zur Wahl so.
(warum jemand kandidiert, der den Betrieb verlassen will, ist eine andere interessante Frage)
Erstellt am 14.04.2022 um 13:21 Uhr von Relfe
wer stirbt bleibt auf der Liste, ist aber dauerhaft nicht mehr Mitglied der Betriebsgemeinschaft und würde im Falle seiner Wahl somit per Gesetz direkt wieder aus dem BR ausscheiden.
Sollte ein Kandidat also gem. deiner Frage versterben und in den BR einziehen, ist dieser dann durch den berechtigten EBRM dauerhaft zu ersetzen.
Erstellt am 14.04.2022 um 13:45 Uhr von Kjarrigan
auch wenn Relfe wahrscheinlich das so meinte drückt er sich falsch aus
Ein Verstorbener wird nie (auch nicht posthum) in den BR einziehen
Er bleibt auf der Liste stehen (bei Listenwahl), da der WV die eingereichte (und geprüfte) Liste nicht zu verändern hat.
Bei Personenwahl würde ich den Verstorbenen oder bereits am Wahltag ausgeschiedenen nicht auf den Stimmzettel schreiben.
Steht der Verstorbene dann auf einer Liste und hätte die nötige Höchstzahl - stellt der WV eben fest - das verstorben und überspringt ihn
Ähnlich dem Ablehnen eines "gewählten Kandidaten"- die Liste wird dann so gestellt als hätte ER nie kandidiert.
Fitting RN 5 zu §§ 17 WO
Lehnt eine gewählte Person die Wahl ab, so wird sie so behandelt, als sei sie nicht auf der Vorschlagsliste aufgeführt gewesen. An ihre Stelle tritt die in derselben Vorschlagsliste nach ihr benannte, nicht gewählte Person.
Erstellt am 14.04.2022 um 13:58 Uhr von Relfe
@Kjarrigan
ich meinte das schon so, weil rein formal.
Natürlich wird er nie wirklich einzeihen, da aber ein Entfernen aus der Liste mWn nicht korrekt ist, weil nachträgliche Änderung der Liste, ergo muss er drauf stehen bleiben.
Auch bei einer Personenwahlliste würde ich ihn drauf stehen lassen, rein um formal korrekt zu sein.
Ich habe noch nichts anderslautendes gefunden, trotz aktiven suchens (im letzten Jahr aus anderem Grund)
Sinn macht das nicht, da gebe ich Dir Recht.
Aber ich lasse mich hier auch durch einen Hinweis auf einen § oder sonstiges gerne schlauer machen .