Auszubildender in Betriebsrat
Hallo zusammen,
Ich bin nun im BR nicht in der JAV.
Nun haben mir schon mehrere die Frage gestellt ob ich dann auch einen besonderen Kündigungsschutz habe (ich bin noch Azubi)
Wenn ich nun mit der Lehre fertig bin kann mein Betrieb dann eine Übernahme verweigern trotzdem das ich Betriebsrat bin ?
Oder ist mein Betrieb durch meine Br Tätigkeit verpflichtet mich nach der Ausbildung weiter zu beschäftigen?
Vielen Dank für nette und hilfreiche Antworten
Community-Antworten (2)
13.04.2022 um 00:14 Uhr
Da sind die Spielregeln genauso als wenn du in der JAV wärst. Du hast einen Anspruch Auf Übernahme nach der Ausbildung.
13.04.2022 um 11:23 Uhr
§78a BetrVG
... einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, .....
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