rolfo legt den Finger in die Wunde:
Nach §4 (1) BetrVG könntet ihr ein Betriebsteil sein. Allerdings erachte ich die Entfernung Düsseldorf <-> Frankfurt (>200km !) im Sinne dieses § durchaus als "räumlich weit entfernt". Nach dieser Maßgabe könnte es sein (bzw. es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit so!), dass ihr nicht als Betriebsteil, sondern als eigener Betrieb zählt.
Ich gehe aber mal davon aus, dass ihr aus Anlass der letzten Wahl als "Betriebsteil" gezählt habt. Dann konntet ihr (also Eure AN) formlos im Rahmen einer Abstimmung beschließen, an der Wahl des Hauptbetriebes teilzunehmen. Habt ihr das getan? Gab es eine Abstimmung? Habt ihr tatsächlich an der Wahl teilgenommen, sprich: Habt ihr Briefwahl gemacht, seid ihr nach Düsseldorf zur Wahl gefahren, hat es in Eurem Betriebsteil eine Wahlurne gegeben? Falls ja: Dann hat Euer BR recht, denn er ist dann bis zur nächsten Wahl Kraft dieser Abstimmung und Wahl Euer gewählter BR.
Formell könntet ihr die Wahl eines eigenen BR jetzt forcieren. Dazu bedarf es aber einiger Anstrengungen!
Falls ihr an der Wahl gar nicht teilgenommen habt (sprich es bei Euch gar kein Wahlausschreiben, keine Wahlzettel gegeben hat, etc.), dann seid ihr gar nicht von diesem BR vertreten und könnt einfach einen eigenen wählen. Habt ihr hingegen an der Wahl teilgenommen, müsstet ihr die Wahl des BR von einem Arbeitsgericht für ungültig erklären lassen. Entweder mit dem Argument: Ihr seid wegen der Entfernung gar kein Betriebsteil sondern ein eigener Betrieb, oder mit dem Argument: Ihr habt als Betriebsteil gar nicht beschlossen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen - sondern seid gegen Euren Willen dem dortigen Betrieb angeschlossen worden. Letzteres natürlich nur, wenn es auch zutrifft! Kommt ihr damit durch, wird die Wahl INSGESAMT für ungültig erklärt, also der jetzt bestehende BR aufgelöst. Dann ist der Weg frei für eine eigene Wahl (der Hauptbetrieb müsste natürlich auch neu wählen).
Dieser Weg bedeutet natürlich massiv Ärger.... Zulässig wäre er, da es hier nicht um eine "Anfechtung" der Wahl geht, sondern um eine "Unwirksamkeit" wegen Verkennung des Betriebsbegriffes, d.h. es wurde in einem Betrieb der gar nicht existiert ein BR gewählt, und das geht natürlich gar nicht.
Es liegt also in der Situation - und an Euch - ob es möglich ist und Sinn macht jetzt einen eigenen BR zu forcieren.....
BTW: Im Detail ist rolfos Antwort übrigens nicht ganz korrekt: Formell müsstet ihr aus Anlass jeder Wahl immer wieder entscheiden an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Eine Erklärung einen eigenen Betriebsrat wählen zu wollen ist also eigentlich nicht erforderlich, vielmehr müsstet ihr nur nicht beschließen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Eine solche Mitteilung kann aber trotzdem Sinn machen, nur um klarzustellen, dass eine evtl. früher getroffene Entscheidung an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen, definitiv nicht mehr gilt...