Erstellt am 12.04.2022 um 09:11 Uhr von celestro
Die Öffnungszeit des Wahllokals ist viel zu kurz. Sie muss so bemessen sein, das am Ende die Mehrheit der MA schon im Feierabend ist.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass bei Euch schon mehr als die Hälfte der MA um 12:00 Uhr Schluss hat, oder?
P.S. Davon abgesehen solltet Ihr auf gar keinen Fall irgendetwas handschriftliches da drauf kritzeln.
Erstellt am 12.04.2022 um 09:32 Uhr von Ahnungsloses_
Ok, danke für den Hinweis.
12:00 ist Freitag für die meisten gewerblichen Kollegen aus der Produktion Feierabend, dann sind nur noch einige aus dem Angestelltenbereich da. Sollte passen.
Also zur Klarstellung
1. grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung der Uhrzeit möglich?
2. aber nicht handschriftlich sondern das Wahlausschreiben neu sauber ausdrucken?
Darf oder muss man das dann auffällig als „Änderung“ kennzeichnen, muss man irgendwo z.B. als Fußnote die Änderung hinschreiben?
Erstellt am 12.04.2022 um 10:04 Uhr von celestro
"1. grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung der Uhrzeit möglich?"
eigentlich nicht ...
"2. aber nicht handschriftlich sondern das Wahlausschreiben neu sauber ausdrucken?"
Wenn ... dann sollte man es neu ausdrucken. Bei uns wurde quasi kommuniziert, das man die Wahl quasi "neu startet". Allerdings wurde das per Mail kommuniziert und da hat nicht jeder Zugang zu.
Von daher würde ich dazu raten, es wirklich sehr deutlich (optisch / Fußnote etc.) zu machen.
Erstellt am 12.04.2022 um 13:49 Uhr von Matze
Der Wahlvorstand hat doch ein Sitzungsprotokoll, in dem die richtige Zeit aufgefürt ist.
Das Wahlausschreiben muss den Daten im Sitzungsprotokoll entsprechen.