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nachträglich die Uhrzeit der Wahl verlängern

A
Ahnungsloses_
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich sehe eben dass wir im Wahlausschreiben gesetzt haben "von 10:00-11:00", aber ich bin sicher dass es "10:00-12:00" hätte sein sollen. Kann ich das nachträglich (handschriftlich mit Namenszeichen) auf dem Wahlausschreiben ändern? Es wird ja dadurch niemand benachteiligt, und es wird auch das Ergebnis nicht verfälschen. Eine Stunde ist sicherlich zu knapp angesetzt, grade in der jetzigen Situation sollte die Menschenmenge entzerrt werden. Danke im Voraus für eure unterstützende Antworten !

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Community-Antworten (4)

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celestro

12.04.2022 um 11:11 Uhr

Die Öffnungszeit des Wahllokals ist viel zu kurz. Sie muss so bemessen sein, das am Ende die Mehrheit der MA schon im Feierabend ist.

Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass bei Euch schon mehr als die Hälfte der MA um 12:00 Uhr Schluss hat, oder?

P.S. Davon abgesehen solltet Ihr auf gar keinen Fall irgendetwas handschriftliches da drauf kritzeln.

A
Ahnungsloses_

12.04.2022 um 11:32 Uhr

Ok, danke für den Hinweis. 12:00 ist Freitag für die meisten gewerblichen Kollegen aus der Produktion Feierabend, dann sind nur noch einige aus dem Angestelltenbereich da. Sollte passen. Also zur Klarstellung

  1. grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung der Uhrzeit möglich?
  2. aber nicht handschriftlich sondern das Wahlausschreiben neu sauber ausdrucken?

Darf oder muss man das dann auffällig als „Änderung“ kennzeichnen, muss man irgendwo z.B. als Fußnote die Änderung hinschreiben?

C
celestro

12.04.2022 um 12:04 Uhr

"1. grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung der Uhrzeit möglich?"

eigentlich nicht ...

"2. aber nicht handschriftlich sondern das Wahlausschreiben neu sauber ausdrucken?"

Wenn ... dann sollte man es neu ausdrucken. Bei uns wurde quasi kommuniziert, das man die Wahl quasi "neu startet". Allerdings wurde das per Mail kommuniziert und da hat nicht jeder Zugang zu.

Von daher würde ich dazu raten, es wirklich sehr deutlich (optisch / Fußnote etc.) zu machen.

M
Matze

12.04.2022 um 15:49 Uhr

Der Wahlvorstand hat doch ein Sitzungsprotokoll, in dem die richtige Zeit aufgefürt ist. Das Wahlausschreiben muss den Daten im Sitzungsprotokoll entsprechen.

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