Erstellt am 11.04.2022 um 12:00 Uhr von §§reiter
Wann er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat ist erstmal unerheblich. Die Frage ist, "ist er zum Zeitpunkt der Wahl noch Mitarbeiter des Betriebes?"
...also wann endet das Arbeitsverhältnis? Wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, aber das Arbeitsverhältnis erst einen Tag nach der Wahl endet, so ist der MA wahlberechtigt.
Erstellt am 11.04.2022 um 12:10 Uhr von Relfe
besteht im Aufhebungsvertrag eine Klausel, nachdem der AN "unwiderruflich freigestellt" ist?
Erstellt am 11.04.2022 um 15:26 Uhr von K. Englert
Arbeitnehmer ist unwiderruflich freigestellt!
Erstellt am 11.04.2022 um 16:35 Uhr von R.Staunlich
Entweder ist er am Wahltag noch Arbeitnehmer des Betriebes, dann ist er auch wählbar, oder er ist es nicht mehr (weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen früheren Zeitpunkt datiert ist), dann werden die auf ihn entfallenden Stimmen (es ist ja offensichtlich ein Personenwahl) berücksichtigt, haben aber letztendlich keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis.
Die Wahlunterlagen werden auf keinen Fall erneut versendet!