Arbeitsunfähiger Ausschuss oder aufgelöst?
Hallo!! Erstmal vielen Dank für Eure Antworten!!! Hier die nächste Frage: Wir haben einen Ausschuss mit 7 Leuten, jetzt sind es nur noch drei, auch Nachrücker sind keine mehr da - - gilt er damit schon als aufgelöst oder als arbeitsunfähig und es muss nur nachgewählt werden??? Vielen Dank für Eure Hilfe!!! Gruß, der tausendsassa
Community-Antworten (2)
18.02.2012 um 10:31 Uhr
Mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Ausschüsse (z.B. Betriebsausschuß), gibt es keine Vorschrift wie groß ein Ausschuss zu sein hat.
Ihr könnt also im BR durchaus beschließen, dass der Ausschuss nur noch aus drei Mitgliedern besteht - oder er so klein keinen Sinn mehr macht - wie auch immer.
18.02.2012 um 10:43 Uhr
"Wir haben einen Ausschuss mit 7 Leuten, jetzt sind es nur noch drei, auch Nachrücker sind keine mehr da - - gilt er damit schon als aufgelöst oder als arbeitsunfähig und es muss nur nachgewählt werden???"
Es muss ja einen Beschluss zu diesem Ausschuss gegeben haben. Was ist darin geregelt?
Sind diesem Ausschuss selbständige Entscheidungskompetenzen übertragen worden?
Was für ein Ausschuss ist es überhaupt?
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