Erstellt am 15.03.2023 um 16:53 Uhr von celestro
Ein BR lässt sich durch eine Unterschriftenliste nicht auflösen. Ich würde zunächst einmal ruhig bleiben und mir die Unterschriftenliste übergeben lassen.
Erstellt am 15.03.2023 um 18:37 Uhr von EDDFBR
Und wenn die Liste vorliegt, und bezeugbar und nachweisbar ist, dass der Arbeitgeber dazu angestiftet hat, dann ein Verfahren nach §119 1. (2) BetrVG anstrengen. Sowas nennt man Behinderung der Betriebsratsarbeit, und sowas ist mit Geldbuße oder Gefängnis strafbewehrt. Vgl. dazu auch §78 BetrVG.
Hinweis: Es kann beantragt werden, einen Betriebsrat auf Verlangen eines Viertels der wahlberechtigten AN, des Arbeitgebers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft aufzulösen. Das setzt aber voraus, dass sich der Betriebsrat einer groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten schuldig gemacht hat, und wird von einem Arbeitsgericht festgestellt. Einfach so auflösen geht in der Tat nicht. Und die Latte für eine Auflösung per Gericht liegt sehr hoch.
Erstellt am 15.03.2023 um 18:44 Uhr von Dummerhund
"Ein BR lässt sich durch eine Unterschriftenliste nicht auflösen"
Wenn ich mir die zu Hause überm Kamin hänge ist klar das ich damit Nichts erreichen kann. Haben sich aber ein Viertel der AN darauf eingetragen und ich gehe mit der Liste zum AG, kann der mit der Liste zum Gericht gehen und die Auflösung des BR beantragen.
Ob es dafür jetzt Gründe gibt oder nicht kann man hier nicht beurteilen.
"Ich würde zunächst einmal ruhig bleiben und mir die Unterschriftenliste übergeben lassen."
Ruhig bleiben kann ich wohl machen wenn ich mir als BR nichts zu Schulden habe kommen lassen was nach § 23 BetrVG eine Auflösung gerechtfertigten würde.
" und mir die Unterschriftenliste übergeben lassen."
Erst einmal ist das Jacke wie Hose ob ich dann die Liste habe oder nicht und die Namen sehe. Und zum anderem, auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte mein Gegenüber mir die Liste aushändigen müssen.
Erstellt am 16.03.2023 um 10:36 Uhr von celestro
"Haben sich aber ein Viertel der AN darauf eingetragen und ich gehe mit der Liste zum AG, kann der mit der Liste zum Gericht gehen und die Auflösung des BR beantragen.
Ob es dafür jetzt Gründe gibt oder nicht kann man hier nicht beurteilen."
Na eben ... es müsste Gründe geben und die wird niemand haben und somit auch niemand zum Gericht rennen.
"Erst einmal ist das Jacke wie Hose ob ich dann die Liste habe oder nicht und die Namen sehe."
Korrekt!
"Und zum anderem, auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte mein Gegenüber mir die Liste aushändigen müssen."
Wo steht denn, das ich davon ausgehe, das man die Liste aushändigen MUSS? Ich gehe davon aus, das der AG die Liste dem BR geben WIRD (im Sinne von "guck mal ... alle wollen den BR weg haben).
"Ruhig bleiben kann ich wohl machen wenn ich mir als BR nichts zu Schulden habe kommen lassen was nach § 23 BetrVG eine Auflösung gerechtfertigten würde."
Selbst wenn ich mir habe etwas zu Schulden kommen lassen, kann ich das nicht mehr ändern und somit ebenfalls "ruhig bleiben". ;-)))
Erstellt am 16.03.2023 um 11:32 Uhr von xyz68
Falls es wirklich bis vor Gericht geht und die Gründe im Beschlussantrag nachvollziehbar sind, der BR also wirklich seine Pflichten vernachlässigt haben sollte, dann kann ich immer noch in Ruhe reagieren
Erstellt am 16.03.2023 um 16:35 Uhr von Enigmathika
"Selbst die BR Mitgliedet werden während der Arbeitszeit angesprochen zurück zu treten, damit der BR aufgelöst werden kann.
Was können wir tun?"
Nichts! Ihr solltet nichts tun, schon gar nicht zurücktreten, weil der Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter das fordert.
Bei der Gelegenheit wüsste ich gern, wie der Zwang aussieht, von dem Du sprichst, und was genau da unterschrieben wurde. Ebenfalls interessant wäre, ob einer der Gezwungenen bereit ist, das auch zu Protokoll zu geben.
Wenn ihr Eure Arbeit gemacht und dokumentiert habt, braucht Ihr Euch jedenfalls nicht zu sorgen.