Auflösung des BR
Hallo Kollegen unser Betriegsrat aus noch bestehenden 3 Leuten möchte sich auflösen aus verschiedenen Gründen. Was haben wir jetzt zu berücksichtigen? Was muss wie lange aufgehoben warden? Und was muss man dem Chef Übergeben bei der Auflösung? MFG Uher
Community-Antworten (10)
05.09.2016 um 19:20 Uhr
Was soll denn nach Auflösung des BR passieren ? Sofern man eine Neuwahl einleiten will, sollten der neue Br einfach mit den Unterlagen weitermachen.
05.09.2016 um 19:29 Uhr
Es wird aber keine neuwahlen geben darum meine Frage aber dennoch danke für deine Antwort
05.09.2016 um 20:06 Uhr
Warum keine Neuwahl? Wenn Ihr euch auflöst, bestellt ihr einen Wahlvorstand. Ihr könnt doch nicht für die AN entscheiden, dass es zukünftig keinen BR mehr geben wird.
05.09.2016 um 20:51 Uhr
Ja so war das auch nicht gemeind. wir sind immer noch in der Endscheidung wie es weiter gehen soll. Wir wissen aber jetzt schon das sich keine neuen Leute Finden werden. Wir sind 3 ab morgen 2BRM und ca 27 Mitarbeiter keener möchte diese Position übernehmen. Daher haben wir den Gedanken neuwahlen übersprungen. wir wollen uns ja nur vorbereiten wenn es soweit ist und wir aufhören und sich keine neuen Finden . Was wir dann beachten müssen.
05.09.2016 um 21:49 Uhr
Dann braucht ihr nicht zurück treten. 2 statt 3 (keine Ersatzmitglieder mehr ), zwingt zu Neuwahlen. Ihr bleibt bis zur Wahl im Amt - ihr habt also Zeit, wenigsten einen Kollegen zu überzeugen, mit euch zu kandidieren. Das gelingt vielleicht.
Der Chef bekommt von Euch nichts (außer die Bürosachen - aber keine Akten ). Akten würde ich in versiegelte Kartons ins Archiv stellen. AufbewahrungsFrist wie Geschäftsunterlagen.
05.09.2016 um 22:51 Uhr
Das ist mal ne hilfreiche Antwort vielen Dank dafür. sind schon auf der Suche. Ich hoffe schon das wir bestehen bleiben aber ich weiß es nicht. Darum die Vorbereitung werde morgen auch mal mit unseren Dozentin telefonieren und mal Schauen was sie sagt.
06.09.2016 um 00:04 Uhr
Und sollte sich kein 3ter für den BR finden, wird es halt ein kleinerer BR. Vermutlich immer noch besser, als GAR KEIN BR.
06.09.2016 um 00:34 Uhr
Ok geht das mit unter 3personen? Ich entschuldige mich mal für meine naiven fragen. Zu uns wir haben uns letztes Jahr im Dezember gegründet wir wahren 3 plus ein Ersatz. Jetzt sind wir nur noch zu dritt da schon einer weggefallen ist. Und morgen fällt der nächste weg. Wir haben bis jetzt bei waf die Schulungen BR 1+2. Also keine Erfahrung im BR.
06.09.2016 um 01:16 Uhr
bei Neuwahlen ginge dann auch ein Einköpfiger BR. Bis zu einer Neuwahl bleibt ihr aber zu Zweit. Nur müsst ihr jetzt tätig werden zwecks Wahlvorstand.
06.09.2016 um 15:40 Uhr
Dann müsst ihr nach §66a Abs. 5 BAuflG (Bundesauflösungsgesetz) in eine Wanne steigen, Säure einlassen und warten, bis ihr aufgelöst seid. Die Suppe muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Der Chef wird sich übergeben, das denke ich auch.
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