Erstellt am 31.03.2022 um 09:44 Uhr von celestro
Auf gar keinen Fall!
Die Wahl ist mEn so oder so anfechtbar. Und wenn jetzt diese 3 Umschläge aufgemacht werden, besteht die große Gefahr das man nachher nachvollziehen kann, was / wer gewählt hat.
Daher ... Finger weg!
Erstellt am 31.03.2022 um 13:00 Uhr von Tessahossa
WO §26 Abs. 2:
Verspätet eingehende Briefwahlumschläge hat der Wahlvorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs UNGEÖFFNET zu den Wahlunterlagen zu nehmen. Die Briefwahlumschläge sind einen Monat nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses UNGEÖFFNET zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist.
Jetzt heißt es Daumen drücken, dass die Wahl nicht angefochten wird.
Erstellt am 31.03.2022 um 13:55 Uhr von celestro
"Jetzt heißt es Daumen drücken, dass die Wahl nicht angefochten wird."
Wieso das denn? Hoffentlich WIRD angefochten ... damit die Wahl wiederholt wird und ein vernünftiges Ergebnis dabei herauskommt.
Erstellt am 31.03.2022 um 14:53 Uhr von Tessahossa
@Malena:
Ist das Wahlergebnis denn an einer Stelle so knapp, dass drei Stimmen einen Unterschied im Ausgang der Wahl machen könnten?
Erstellt am 31.03.2022 um 16:05 Uhr von celestro
@Tessahossa
Wenn ich mich recht erinnere, hatte Malena schon ein anderes Thema zu diesem "Sachverhalt" eröffnet. ALLE Briefwahlunterlagen waren unterfrankiert (logisch) und somit reden wir vermutlich von viel mehr betroffenen Briefen ... 3 sind jetzt zurückgekommen ... wieviele mehr gibt es, die z.B. zurück an den Absender sind, oder aussortiert wurden etc.?