Bei uns wurde am 25.03. ein neuer Betriebsrat gewählt, am 31.03. gingen beim Wahlvvorstand 3 Wahlumschläge ein, die deshalb verspätet waren, weil der Wahlvorstand sie UNTERFRANKIERT hat.
Dürfen diese Wahlumschläge auch nach der Wahl geöffnet und mit ausgezählt werden, obwohl die Wahlergebnisse schon bekannt gegeben wurden?