Quarantäne des Wahlvorstandes
Hallo, wir haben nächste Woche BR Wahl. Am Wahltags sind von 3 Wahlvorständen, 1 in Quarantäne,ebenso die beiden Ersatzmitglieder, evtl kann sich ein Ersatzmitglied bis zur Wahl freitesten . Bei der Schulung wurde uns gesagt,das bei der Stimmauszählung alle Wahlvorstände anwesend sein müssen. Das ist nun aber nicht möglich. Wäre die Wahl anfechtbar, wenn aufgrund Quarantäne,nicht alle Wahlvorstände anwesend sind?
Community-Antworten (12)
29.03.2022 um 14:59 Uhr
Dann hat man Euch bei der Schulung etwas falsches gesagt: § 12 Abs. 2 BetrVGDV1WO: (2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.
D.h. die 2 verbleibenden WV Mitglieder wären ausreichend. Aber natürlich besteht ja durchaus die Gefahr, dass es zu weiteren Ausfällen kommt. Das lässt sich aber leicht beheben. Zum einen könnte der WV beschließen (das geht auch zu Zweit, weil Mehrheit) Wahlhelfer zu bestellen, womit dann ein Wahlvorstand und ein Wahlhelfer ausreichend wären. Sicherer wäre es aber, wenn der Betriebsrat einfach noch ein paar Ersatzmitglieder für den WV bestellt. (Das geht auch nachträglich).
29.03.2022 um 15:22 Uhr
@reiter
Da steht Stimmenauszählung und dann stimmt das auch.
@alraune
Der BR sollte schnellstens Ersatzmitglieder nachnominieren.
29.03.2022 um 15:30 Uhr
bei der Stimmenauszählung muss der gesamte WV anwesend sein, so zumindest habe ich das auch gelernt. Allerdings kann ein Gesetz ja auch nicht alle Eventualitäten regeln und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Gericht eine, ansonsten ordnungsgemäß durchgeführte, Wahl kippen würde weil ein WV krank geworden oder in Quarantäne ist.
Ich kann celestro nur zustimmen "Der BR sollte schnellstens Ersatzmitglieder nachnominieren."
29.03.2022 um 15:33 Uhr
Das Hauptproblem liegt hier in der Stimmenauszählung. Für die muss der komplette Wahlvorstand anwesend sein, da hilft es auch nichts weitere Wahlhelfer zu bestellen.
Ob beispielsweise ein Stimmzettel ungültig ist, muss der Wahlvorstand per Beschluss feststellen. Das geht mit nur einem anwesenden WV aber nicht.
Solange wie der WV aber noch Beschlussfähig ist, also 2 seiner 3 Mitglieder die Stimmenauszählung vornehmen, denke ich das es in Ordnung geht.
29.03.2022 um 16:06 Uhr
"Für die muss der komplette Wahlvorstand anwesend sein, da hilft es auch nichts weitere Wahlhelfer zu bestellen."-> nicht Wahlhelfer, sondern Ersatzmitglieder
"Solange wie der WV aber noch Beschlussfähig ist, also 2 seiner 3 Mitglieder die Stimmenauszählung vornehmen, denke ich das es in Ordnung geht."-> dafür ist ein Ersatzmitglied hinzuzuziehen.
29.03.2022 um 16:14 Uhr
"nicht Wahlhelfer, sondern Ersatzmitglieder"
Ich habe bewusst Wahlhelfer geschrieben da diese nicht stimmberechtigt sind und daher das Problem nicht lösen.
"dafür ist ein Ersatzmitglied hinzuzuziehen."
Sofern es denn noch welche gibt. Je nachdem wie kurzfristig der Ausfall ist kann man sich nicht immer ein Ersatzmitglied aus dem Ärmel schütteln.
29.03.2022 um 16:19 Uhr
Ahhh, ja. Da hab ich tatsächlich die "Stimmenauszählung" überlesen. In dem Fall bleibt tatsächlich nur die Möglichkeit, dass der BR schnellstmöglich weitere Ersatzmitglieder bestellt.
29.03.2022 um 16:21 Uhr
"Ich habe bewusst Wahlhelfer geschrieben da diese nicht stimmberechtigt sind und daher das Problem nicht lösen."-> warum wird das dann erwähnt? (es wird doch nach einer Lösung gesucht)
"Sofern es denn noch welche gibt. Je nachdem wie kurzfristig der Ausfall ist kann man sich nicht immer ein Ersatzmitglied aus dem Ärmel schütteln."-> dazu hat celestro am 29.03.2022 um 13:22 Uhr schon einen Tipp gegeben.
29.03.2022 um 16:39 Uhr
"warum wird das dann erwähnt? (es wird doch nach einer Lösung gesucht)"
Lies die erste Antwort. §§reiter hatte das mit der Stimmenauszählung überlesen und darauf hat sich meine Antwort bezogen.
"dazu hat celestro am 29.03.2022 um 13:22 Uhr schon einen Tipp gegeben."
Danke aber ich kann auch selbst lesen. Der Tipp ist natürlich richtig, aber eine 100-prozentige Garantie, dass der Wahlvorstand dann vollzählig ist bringt das auch nicht. Es kann immer etwas unerwartetes passieren.
29.03.2022 um 16:43 Uhr
Ja, es kann auch in China unerwartet ein Sack Reis umfallen...
29.03.2022 um 17:18 Uhr
Wenn man genügend Ersatzmitglieder bestimmt, wird es auf jeden Fall einen vollzähligen WV geben. :-D
30.03.2022 um 11:14 Uhr
Punkt! Alle anderen Vermutungen und Eventualitäten verunsichern einfach nur.
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