Erstellt am 07.02.2022 um 08:28 Uhr von Maja83
Ins blaue würde ich sagen, auf eine Kopie von der Vorschlagsliste zu unterschreiben, die man ihn zuschickt. Die Kopie dann später an die original Vorschlagsliste anheften.
LG
Maja
Erstellt am 07.02.2022 um 08:51 Uhr von xyz68
Er kann sich an den Listenführer wenden, seinen Kandidaturwunsch äußern und ein entsprechendes Schreiben an den Listenführer schicken. Für die Kandidatur muss seine Unterschrift nicht auf der Liste sein.
Erstellt am 07.02.2022 um 09:01 Uhr von DKBR22
Danke für eure Antworten. Es ist eben genau diese Unterschrift, §6 (3) Satz 2 WO und die Tatsache, dass auf den Vordrucken für Vorschlagslisten die schriftl. Zustimmung mit vorgegeben ist. Daher die Frage, wieviel Spielraum wir als Wahlvorstand bei der Prüfung der Vorschlagslisten haben.
Erstellt am 07.02.2022 um 11:06 Uhr von Enigmathika
Die Unterschrift ist laut Wahlordnung *beizufügen*. Das heißt nicht, dass sie unbedingt direkt auf der Vorschlagsliste zu erstellen ist.
Erstellt am 07.02.2022 um 11:06 Uhr von Enigmathika
Diese Antwort wurde von "Enigmathika" gelöscht.
Erstellt am 07.02.2022 um 13:38 Uhr von Matze
Unsere Listenführer/-vertreter haben für Unterschriften auch Hausbesuche mit der Originalliste durchgeführt. Im Bedarfsfall mit Maske...