Erstellt am 26.03.2022 um 10:12 Uhr von RudiRadeberger
Diese Drohung (Betriebs-oder Filialschließung) ist so alt wie die 10 Gebote. Wüsste keinen Fall, bei dem sie mal wahr gemacht worden ist.
Wenn in der Vergangenheit mit der Filiale Geld verdient wurde, wird da nix geschlossen. Da ist der Gewinn am Ende dann doch wichtiger als ein verletztes Ego.
Erstellt am 27.03.2022 um 11:34 Uhr von Kampfschwein
Für mich stellt sich die Frage, ja, ich bin sogar der Auffassung, dass der AG den Straftatbestand des § 240 StGB erfüllt hat .
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Erstellt am 28.03.2022 um 13:31 Uhr von Enigmathika
Das Versprechen ist vollkommen wertlos und das ist auch richtig so.
§1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG lautet:
"In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt."
Nicht: "dürfen gewählt werden, wenn der Chef einverstanden ist" oder "können gewählt werden, wenn alle das wollen".
Für den Gesetzgeber ist ein betriebsratloser Betrieb die Ausnahme, nicht der Normalzustand. Ein Versprechen, keinen solchen zu gründen, ist so wenig bindend, wie das Versprechen, eine Straftat nicht anzuzeigen.
Wenn die Gefahr einer Filialschließung real ist, ist es umso wichtiger, einen BR zu haben. Und vielleicht ziehen ja andere Standorte nach, wenn Ihr Euch traut. Wieviele Kolleg:innen seid Ihr an Eurem Standort?
Erstellt am 28.03.2022 um 15:26 Uhr von Frank Re.
Hallo,
also wir sind unter unter GmbH von vielen anderen in einem Familienunternehmen. An unserem Standort sind paar 100te Mitarbeiter. Aber direkt in unserer GmbH angestellt sind wir glaube ich 25 Leute, wovon 5 wohl Chefetage sind, oder 4, so genau sicher bin ich mir da nicht.
Das heißt ca. 21 Mitarbeiter.
Erstellt am 28.03.2022 um 16:08 Uhr von Enigmathika
"An unserem Standort sind paar 100te Mitarbeiter. Aber direkt in unserer GmbH angestellt sind wir glaube ich 25 Leute, wovon 5 wohl Chefetage sind, oder 4"
So ganz schlau werde ich daraus nicht. "paar Hunderte" oder "21" ist ja schon ein ziemlicher Unterschied. Und dass 4 von 25 Mitarbeitern leitende Angestellte sein sollen, ist auch eher unwahrscheinlich. Tatsächlich ist es wohl sinnvoll, auf professionelle Hilfe (z.B. Gewerkschaft) zurückzugreifen, um herauszubekommen, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat und wieviele Sitze der BR dann haben wird. Ich habe selbst erst lernen dürfen, dass der Betriebsbegriff ein kompliziertes Ding sein kann.
Erstellt am 29.03.2022 um 07:12 Uhr von Frank Re.
Also wir direkt sind eine GmbH, unsere Hausmeister sind ne eigene GmbH, unsere Techniker wieder ne eigene GmbH usw usw. Und die die es jetzt betrifft sind eben die 22 Leute. Plus ein direkter Abteilungsleiter, ein Einsatzplaner, 2 Datenpfleger und 1 Koordinator.
Bei den 5 Personen weiss ich nicht ob die in der eigenen Management GmbH sind oder in unserer GmbH. Alle unter dem Schirm eines Familienunternehmens.
Mein Verständnis ist das für jede GmbH ein eigener Rat gegründet werden kann bzw. muss, wenn gewollt.
Erstellt am 29.03.2022 um 08:41 Uhr von celestro
Google mal “Gemeinschaftsbetrieb”
Erstellt am 29.03.2022 um 09:47 Uhr von Frank Re.
Hab ich gemacht, liegt nicht vor. Wir haben als GmbH mit den anderen GmbHs nichts zu tun ausser das wir im selben Gebäude sitzen. Wobei wir in einem Hochsicherheitsbereich sitzen wo nur wir Zugang haben. Und in ausnahmefällen unsere IT Abteilung.
Erstellt am 29.03.2022 um 10:53 Uhr von celestro
"Wir haben als GmbH mit den anderen GmbHs nichts zu tun ausser das wir im selben Gebäude sitzen."
verträgt sich mMn irgendwie nicht mit
"Alle unter dem Schirm eines Familienunternehmens."
Hinzu kommt:
Ihr habt 5 LA in einer GmbH mit 25 Leute, wobei diese LA auch in einer eigenen Management GmbH sein könnten.
mein Rat ... bespreche das mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 29.03.2022 um 11:00 Uhr von Enigmathika
"Also wir direkt sind eine GmbH, unsere Hausmeister sind ne eigene GmbH, unsere Techniker wieder ne eigene GmbH usw usw. Und die die es jetzt betrifft sind eben die 22 Leute. Plus ein direkter Abteilungsleiter, ein Einsatzplaner, 2 Datenpfleger und 1 Koordinator.
Bei den 5 Personen weiss ich nicht ob die in der eigenen Management GmbH sind oder in unserer GmbH. Alle unter dem Schirm eines Familienunternehmens."
Grundgütiger!
"Wir haben als GmbH mit den anderen GmbHs nichts zu tun ausser das wir im selben Gebäude sitzen."
Keine gemeinsame Personalabteilung? Das ist aber für den Firmeneigner sehr unübersichtlich! Wenn die Managementabteilung nicht nur Euch managt, sondern auch die Techniker-GmbH, die IT-GmbH und so weiter, spricht das ebenfalls für einen Gemeinschaftsbetrieb.
Also ICH würde nach diesen Informationen auf jeden Fall professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Also: Wahlvorstand bestellen und der lässt dann den Betriebsbegriff prüfen.
Erstellt am 29.03.2022 um 11:30 Uhr von Frank Re.
Ich bemühe mich aktuell um nenBerarungstermin bei verdi, da waren die Kollegen die das damals probiert haben auch. Ich danke euch für die vielen Antworten bisher.
Eigentlich wollte ich das langsam angehen aber es hat jemand gequatscht auf arbeit und jetzt isses nur ne frage der zeit bis es sich nach oben trägt. Na mal sehen was dann kommt