Bei uns werden momentan in einem Betriebsbereich Bewertungsbögen verteilt, bei dem die Arbeitsleistung (Dienstleistung, Erledigung einer übertragenen Aufgabe etc.) der einzelnen Mitarbeiter durch die internen Auftraggeber (andere Abteilungen) im Schulnotensystem bewertet werden sollen.
Ist dies überhaupt erlaubt, bzw. kann das durch den Betriebsrat unterbunden werden ?