Stimmabgabe und öffentliche Auszählung
Guten Morgen zusammen,
unsere Gewerkschaft hat sich am Wahltag bei uns angemeldet. Diese ist außerdem mit einer eingereichten Vorschlagsliste mit ins Rennen gegangen. Die Gewerkschaft hat das Recht, an der öffentlichen Auszählung teilzunehmen. Dürfen außerdem Gewerkschaftsvertreter bereits im Wahllokal bei der Stimmabgabe dabei sein?
Allen einen guten Wochenstart!
Community-Antworten (3)
21.03.2022 um 10:05 Uhr
Moin, so lange sie nicht hinter den Wahlkabinen stehen und sagen wo die Kreuze gemacht werden sollen, ist das völlig okay.
21.03.2022 um 14:34 Uhr
"so lange sie nicht hinter den Wahlkabinen stehen und sagen wo die Kreuze gemacht werden sollen, ist das völlig okay." möchte ich so nicht stehen lassen, jegliche Wahlwerbung im Wahllokal ist verboten. Auch das Hinsetzen mit Gewerkschafts-Shirt und Mütze wäre evtl sowas. Als Wahlvorstand würde ich mir das genau anschauen.
21.03.2022 um 15:07 Uhr
naja ... von Mützen etc. steht aber auch nirgends etwas.
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