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Bitte um Hilfe bzgl. Angaben Vorschlagsliste zur BR-Wahl

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MerleH
Mrz 2022 bearbeitet

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe als Neuling auf diesem Gebiet eine eilige Frage, wozu ich keinerlei Infos im großen Informationsnetz gefunden habe, aber glücklicherweise auf dieses Forum gestoßen bin. In unserer Firma stehen die BR-Wahlen an, es wird eine Listenwahl geben. Auf der Vorschlagsliste haben sich mehrere Bewerber korrekt laut den Vorgaben der WO eingetragen, die Befürvorter stehen umseitig auf dem gleichen Blatt Papier. Bei der Reihenfolge wurden einfach alle, die sich aufstellen lassen wollen, nacheinander in die Liste eingetragen.

Nun möchte der ein oder andere unbedingt rein oder lieber nur im Notfall, daher die Frage:

Behält die Vorschlagsliste ihre Gültigkeit, wenn man die fortlaufende Nummer, die sich in jeder Zeile zu beginn findet, "umsortiert" indem z.B. in Zeile 1, statt "1" eine "8" steht und in Zeile 23 statt der "23" eine "1" etc.

Es ist Eile zur Abgabe geboten und nicht mehr möglich alle Unterzeichner wieder zu erreichen.

Wenn jemand einen Paragraphen weiss, aus dem herorgeht dass die rechtsgültig oder rechtswidrig ist - ich wäre sehr dankbar.

Herzlichen Dank Merle

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Community-Antworten (6)

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Matze

15.03.2022 um 17:34 Uhr

Die Liste erlangt ihre Gültigkeit, wenn sie mit allen Bewerbenden und den angetackerten Stützunterschriften vom Wahlvorstand akzeptiert wird. Eigentlich sollten erst für mit allen Bewerbenden erstellte Listen Stützunterschriften gesammelt werden, aber üblich ist es oft, Stützunterschriften für noch nicht vollständige Listen zu sammeln. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Beklagter. Sollte es also keine Beschwerden der Stützer geben, hat der Wahlvorstand auch keinen Grund zur Ablehnung der sonst fehlerfreien Liste.

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R.Staunlich

15.03.2022 um 17:35 Uhr

Nein, solch ein Umsortieren ist nicht zulässig nachdem die Stützunterschriften geleistet wurden. Es handelt sich um Unterschriften mit denen der Wahlvorschlag unterschrieben wird. Da darf man nicht einfach etwas nachträglich ändern. Das sieht auch die Rechtsprechung so.

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R.Staunlich

15.03.2022 um 17:55 Uhr

Ich halte es nicht für "üblich", Stützunterschriften für noch nicht vollständige Listen zu sammeln. Ebenfalls finde ich die Formulierung "mit allen Bewerbenden und den angetackerten Stützunterschriften" bedenklich, denn es geht nicht darum, die Stützunterschriften anzutackern, sondern darum dass die Liste und die Stützunterschriften eine einheitliche Urkunde bereits beim Sammeln der Stützunterschriften, sein müssen.

Ich würde als Vertreter einer konkurrierenden Liste, wenn so eine umsortierte Liste beim WV eingereicht und zugelassen wurde, das Wahlergebnis abwarten und dann über eine Wahlanfechtung entscheiden. Und dann können sich die Unterstützer überlegen ob sie vor Gericht lügen werden.

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enigmathika

15.03.2022 um 18:23 Uhr

Wenn Ihr die LIste umsortieren wollt, geht das nur, indem Ihr eine neue Liste anlegt und dafür dann erneut die Untershriften sammelt. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

S
Saft

15.03.2022 um 18:37 Uhr

Es muss eine neue Liste angefertigt werden.

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MerleH

16.03.2022 um 09:44 Uhr

Herzlichen Dank für eure Antworten und Hilfe zu diesem Thema! Alles Gute und bleibt gesund!

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