Erstellt am 09.03.2022 um 08:53 Uhr von celestro
Wer soll denn die Bezeichnung geändert haben und woher wissen die anderen Listenführer etwas von der Änderung?
Von der praktischen Seite gesehen, dient das Kennwort der Abgrenzung / Identifikation. Sehe nicht, wieso eine Änderung ein Problem sein sollte.
Außerdem könnte eine Änderung seitens des WV beauftragt worden sein. Vielleicht weil es den Namen 2 mal gibt (oder eine andere, zu ähnliche Bezeichnung), oder weil das Kennwort unzulässig war (beleidigend / geschützter Markenname).