Hallo, meine Frage, das Wahlausschreiben wurde fristgerecht ausgehängt in einem kleinen Betrieb an allen möglichen Adressen. Im Wahlausschreiben wurde festgelegt, dass das Wahlausschreiben auch über Rundmail verschickt werde, das wurde versäumt?

Meine Frage: Kann Einspruch dagegen eingelegt werden?