Erstellt am 07.03.2022 um 10:17 Uhr von Kjarrigan
Die Frage ist ob die Freistellung widerrufen werden kann oder unwiderruflich ist.
Erstellt am 07.03.2022 um 10:19 Uhr von erdmannsabrina
Die Freistellung ist unwiderruflich.
Erstellt am 07.03.2022 um 11:08 Uhr von celestro
Dann dürfen sie auch nicht mehr wählen.
Erstellt am 07.03.2022 um 12:47 Uhr von §§reiter
Richtig.
...aber evtl. sind sie wählbar.
Das LAG-Hessen hat 2020 entschieden, dass eine unwiderrufliche Freistellung nicht zum Verlust der Wählbarkeit und entsprechend auch nicht zum Verlust des BR-Amtes führt.
https://openjur.de/u/2320069.html