Wenn die fehlerhafte Unterschrift nicht offensichtlich ist, würde ich mir als Wahlvorstand sehr genau überlegen, ob ich mich in dieses Minenfeld begeben will. Der Wahlvorstand hat formale Dinge zu prüfen und ist weder Untersuchungsbehörde, noch Richter.
Was macht der WV wenn der Kandidat keine Vergleichsunterschrift leistet? Wird dann die Liste nicht zur Wahl zugelassen?
Was macht der WV wenn der Kandidat nicht bestätigt, dass das seine Unterschrift ist? Oder wenn er angibt, dies sei nicht seine Unterschrift?
Wenn hier "nachgewiesen" wird, dass es mit der Unterschrift seine Richtigkeit hat, dann ist es einfach für den WV: Er lässt die Liste zu. Das gleiche hätte er tun müssen wenn er dem Verdacht nicht nachgegangen wäre.
Interessant wird es doch wenn er nicht in der Lage ist, die Richtigkeit der Unterschrift festzustellen, sei es, weil der Kandidat nicht kooperativ ist, sei es weil Fristen ablaufen oder sei es, weil der Kandidat (möglicherweise wahrheitswidrig) angibt, es handele sich nicht um seine Unterschrift. Will der WV dann die Liste nicht zulassen?
Was wäre der Grund für die falsche Unterschrift?
Der Kandidat hat es nicht fertig gebracht, seine Zustimmungserklärung fristgerecht abzugeben? Dann kann er hier durch eine Falschaussage ("Ja, das ist meine Unterschrift!") den WV dazu bringen, die Liste zuzulassen.
Oder das falsche Spiel einer konkurrierenden Liste? Eine "false flag" auf dem 35. Listenplatz der ganz bewusst eine falsche Zustimmungserklärung abgegeben hat? Will sich der WV dann tatsächlich vor dessen Karren spannen lassen?
Für alle diese möglichen Schweinereien gibt es das Wahlanfechtungsverfahren. Dann schauen sich das erfahrene Richter an, möglicherweise ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft und man bekommt ein Ergebnis nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Wenn man die Liste zulässt und ein Gericht stellt nachher fest, dass die Unterschrift gefälscht war, steht man als WV trotzdem sauber da. Wenn der WV hingegen eine Liste nicht zulässt und ein Gericht stellt fest, dass die Liste hätte zugelassen werden müssen, dann hat er (zu Recht) ein Problem. Dabei sollte man nicht vergessen, dass den WV-Mitgliedern später möglicherweise persönliche Interessen unterstellt werden aus denen heraus eine Liste abgelehnt wurde.