Erstellt am 04.03.2022 um 00:08 Uhr von celestro
Soweit ich weiß, ist nur wichtig, das man Mitarbeiter des Betriebes ist. Das man auch schon 1 Tag gearbeitet haben muss, wäre mir als Voraussetzung nicht bekannt.
Erstellt am 04.03.2022 um 07:18 Uhr von xyz68
Die Mitarbeiter sind Arbeitnehmer bei Euch, somit sind sie auch am ersten Tag wahlberechtigt.
Erstellt am 04.03.2022 um 10:21 Uhr von R.Staunlich
"Wir haben 70 Tage Verträge ausgegeben zum 1.3. 2022"
Was bedeutet das? Was sind "Tage Verträge"? Oder sind es "70 Tage Verträge"? Was ist das dann? Und was heißt "... ausgegeben zum 1.3.2022"?
Die Arbeitnehmereigenschaft entsteht nicht durch den Arbeitsvertrag, sondern durch die Eingliederung in den Betrieb. Insofern wäre hier zu prüfen ob diese Personen tatsächlich bereits als Arbeitnehmer zu betrachten sind.
Erstellt am 04.03.2022 um 10:51 Uhr von Sonnenkind
70 Tage Verträge sind Minijobs do,es dürfen im Jahr nur 70Tage gearbeitet werden.
In diesem Fall hat bei der Wahl noch kein Arbeitseinsatz stattgefunden.
Also hat noch keine Eingliederung in den Betrieb stattgefunden.
Also noch keine Arbeitsaufnahme
Erstellt am 04.03.2022 um 11:00 Uhr von R.Staunlich
Es handelt sich also um Rahmenverträge? Diese alleine führen noch nicht zu einem Wahlrecht.