Hallo zusammen,

wir haben nun schon für uns geklärt, dass wir über Fremdfirmen Reinigungskräfte haben, die mindestens 3 Monate bei uns sind. Dementsprechend stehen sie mit auf der Wählerliste, mit dem Vermerk dass ihnen nur ein aktives Wahlrecht zusteht.

Nun sind wir teilweise mit einer Sprachbarriere konfrontiert.
Wenn wir die WO einhalten wollen, müssen wir ja allen die Inhalte irgendwie verständlich machen.

War schonmal jemand von Euch in dieser Situation?

Mein Gedanke war jetzt, vielleicht eine Übersetzung des Wahlausschreibens in Englisch als "Brückensprache" auszuhängen.

Das ist im Hinblick der Kosten auch vertretbar, da wir nicht auch noch Türkisch, Polnisch oder ggf. weitere Sprachen benötigen.

Bei www.irb-translations.de warte ich gerade auf ein Angebot, es dürfte aber so moderat sein dass wir als Wahlvorstand es ohne großes Murren beschließen könnten. Das wäre mir ein wenig sicherer, anstatt durch unsaubere Übersetzungen in öffentlichen Aushängen einen Anfechtungsgrund zu liefern.

Wie handhabt Ihr so etwas in Eurem Unternehmen?