Guten Tag,

uns wurde eine Vorschlagsliste fristgerecht eingereicht, die von uns als Wahlvorstand geprüft und angenommen wurde.
Nun wurden wir von einer Kollegin der Liste schriftlich benachrichtigt, dass Sie nicht mehr an der an der Wahl teilnehmen möchte und Ihren Namen von dieser Liste gestrichen sehen möchte.
Wir wollen den Listenvertreter nun davon schriftlich in Kenntnis setzen und Ihn darauf hinweisen, dass die Liste somit "ungültig" ist und somit neu (ohne den gestrichenen Namen) bei uns eingereicht werden muss.

Ist die Vorgehensweise so richtig? Denn wir befinden uns immernoch vor der Abgabefrist.
Oder bedeutet in diesem Fall "abgegeben = abgegeben"?
Sollte die Liste somit ungültig sein und ein Name wegfallen, müssten theoretisch auch die Unterstützerstimmen neu eingeholt werden, korrekt?

Vielen Dank vorab!