Erstellt am 23.02.2022 um 09:51 Uhr von titapropper
Ihr Glücklichen. Wir nicht.
Erstellt am 23.02.2022 um 09:53 Uhr von Enigmathika
Meine Glaskugel sagt mir, dass du wissen willst, ob diese Kolleg:innen wahlberechtigt sind, wenn der geplante Einsatz mindestens drei Monate dauert.
Die Antwort: Ja, das sind sie.
Erstellt am 23.02.2022 um 10:30 Uhr von rtjum
@Enigmathika
müssen die zum Zeitpunkt der Wahl nicht schon 3 Monate da sein?
Erstellt am 23.02.2022 um 10:33 Uhr von celestro
@rtjum
Nö!
§7 BetrVG
daraus:
"Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden."
Erstellt am 23.02.2022 um 14:24 Uhr von rtjum
Danke, so kommts wenn man nicht genau liest und das Wörtchen "werden" mit "sind" überliest