Erstellt am 22.02.2022 um 14:21 Uhr von takkus
Ja, dafür ist gewöhnlich ein Stellvertreter da.
Erstellt am 22.02.2022 um 14:24 Uhr von Maja8383
Zitat:
"Vor dem Erlass muss das Wahlausschreiben vom Vorsitzenden des Wahlvorstands sowie von einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben werden (§ 2 Absatz 1 Satz 1 WO). Fehlt die Unterschrift des zweiten stimmberechtigten Mitglieds oder hat ein nicht stimmberechtigtes Mitglied unterschrieben, lässt dieser Fehler die Betriebsratswahl aber nicht anfechtbar werden. Sind allerdings gar keine Unterschriften vorhanden, gilt das Wahlausschreiben als nicht erlassen – es laufen also auch keine Fristen an."
Ich weiß nicht was bei euch ein Beisitzender ist, wenn er ein ordentliches Mitglied des Wahlvorstandes ist, würde ich sagen: Ja kein Problem mit dem Stellv. Vorsitzenden und dem WV Mitglied.
Erstellt am 22.02.2022 um 14:28 Uhr von celestro
@Maja8383
Nach Deinem Text würde ich sagen "Nein ... der Stellvertreter kann es nicht unterschreiben".
Erstellt am 22.02.2022 um 14:55 Uhr von takkus
@celestro: lässt sich so interpretieren. Allerdings bin ich etwas verwirrt.
§ 2 WO befasst sich mit der Wählerliste. §3 WO befasst sich mit dem Wahlausschreiben- oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 22.02.2022 um 15:00 Uhr von celestro
Ja, der Fehler ist mir auch aufgefallen (3 statt 2).
Im Fitting findet sich an der Stelle leider nichts hilfreiches.
Erstellt am 22.02.2022 um 15:03 Uhr von takkus
Ob Du´s glaubst oder nicht: hab auch eben den Fitting in der Hand gehabt. Da finde ich auch nichts zu einem Stellvertreter.
Durch den BR wird der Wahlvorstand berufen und der Vorsitzende mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. Nur wenn kein BR mehr existiert, ein Vorsitzender nicht bestimmt wurde, kann es aus der Mitte des WV erfolgen. Aber ein Stellvertreter....
Erstellt am 22.02.2022 um 15:07 Uhr von takkus
Ahhhhhhh-ja: der Text von Maja8383 ist reinkopiert worden. Guckst Du hier: https://www.brwahl.de/wahlvorstand/das-normale-wahlverfahren/wahlausschreiben
Unter der Überschrift-> Last but not least: die Unterschrift
Erstellt am 22.02.2022 um 15:08 Uhr von celestro
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsratswahl-wahlvorstand-mitglieder-anzahl-vorsitz-und-stellvertretung-187925.html
Da steht, das eine Stellvertretung möglich sei. Die müsste dann aber auch vom BR beschlossen worden sein.
Erstellt am 22.02.2022 um 16:44 Uhr von Jennna
In der Sitzung des BR wurden die Mitglieder des Wahlvorstandes beschlossen, darunter auch wer Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender ist