Erstellt am 22.02.2022 um 09:49 Uhr von celestro
Was verstehst Du unter "keine Breifwahl angeboten"? Langzeitkranke etc. bekommen die Briefwahlunterlagen (im normalen Wahlverfahren) automatisch, normale Kranke und Urlauber nicht.
Bei Dir klingt es nach vereinfachtem Verfahren (Edit: Sorry, steht ja im Post drin) ... da wird es wohl auch nicht anders sein.
Erstellt am 22.02.2022 um 09:49 Uhr von moreno
Wer an der persönlichen Stimmabgabe aufgrund von Urlaub, Krankheit, Außendienst, Schichtdienst etc. nicht teilnehmen können wird, darf seine Stimme per Briefwahl abgeben (sog. schriftliche Stimmabgabe). Dies muss er – mündlich oder schriftlich – beim Wahlvorstand beantragen. Im vereinfachten Verfahren muss dieser Antrag spätestens 3 Tage vor der Wahlversammlung bei dem Wahlvorstand gestellt werden (§§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 4 WO). Quelle: Poko
Erstellt am 22.02.2022 um 11:04 Uhr von Hassan
Vielen Dank für die schnelle Antworten