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Betriebsratwahl/Kranke und Urlauber/Briefwahl

H
Hassan
Feb 2022 bearbeitet

Hallo nochmals, ich hätte da noch eine Frage zur Betriebsratswahl. Am Montag den 21.02 2022 wurde bei uns die Liste zur Aufstelleung zum Kanditaden ausgehangen mit einer Frist bis zum 28.02.2022. Vereinfachtes Wahlverfahren mit 7 Stützstimmen, zur Zeit haben wir einen Hohen Krankenstand und einige Urlauber, ihnen wurde keine Briefwahl angeboten. Das kann doch nicht wahr sein, oder?

Es sollte doch jedem gelingen seine Stimmen zu sammeln oder abzugeben. Oder liege ich hier völlig falsch? MFG Hassan

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Community-Antworten (3)

C
celestro

22.02.2022 um 10:49 Uhr

Was verstehst Du unter "keine Breifwahl angeboten"? Langzeitkranke etc. bekommen die Briefwahlunterlagen (im normalen Wahlverfahren) automatisch, normale Kranke und Urlauber nicht.

Bei Dir klingt es nach vereinfachtem Verfahren (Edit: Sorry, steht ja im Post drin) ... da wird es wohl auch nicht anders sein.

M
Moreno

22.02.2022 um 10:49 Uhr

Wer an der persönlichen Stimmabgabe aufgrund von Urlaub, Krankheit, Außendienst, Schichtdienst etc. nicht teilnehmen können wird, darf seine Stimme per Briefwahl abgeben (sog. schriftliche Stimmabgabe). Dies muss er – mündlich oder schriftlich – beim Wahlvorstand beantragen. Im vereinfachten Verfahren muss dieser Antrag spätestens 3 Tage vor der Wahlversammlung bei dem Wahlvorstand gestellt werden (§§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 4 WO). Quelle: Poko

H
Hassan

22.02.2022 um 12:04 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antworten

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