Adressen von Leiharbeitern
Hallo, der Wahlvorstand fordert von allen Wahlberechtigten im Unternehmen die Privatadressen an, auch von Mitarbeitern in Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitarbeiter sind überwiegend im Homeoffice tätig aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Der Verleiher weigert die Herausgabe mit Berufung auf den Datenschutz. Ist dies korrekt? Oder sollte der Wahlvorstand direkt auf den Verleiher zugehen ohne Umweg über die eigene Personalabteilung?
Wir haben sehr unterschiedliche Aussagen gefunden ob dies rechtlich möglich ist.
Community-Antworten (2)
21.02.2022 um 11:10 Uhr
Euer Ansprechpartner ist Euer Arbeitgeber oder, wenn er das dorthin delegiert, Eure Personalabteilung, auch bei Kolleg:innen aus der Arbeitnehmerüberlassung.
21.02.2022 um 15:39 Uhr
Also darf der Verleiher der Personalabteilung die Auskunft nicht verweigern, das wäre zumindest meine Schlussfolgerung aus der Aussage.
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