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Adressen von Leiharbeitern

S
soso
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, der Wahlvorstand fordert von allen Wahlberechtigten im Unternehmen die Privatadressen an, auch von Mitarbeitern in Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitarbeiter sind überwiegend im Homeoffice tätig aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Der Verleiher weigert die Herausgabe mit Berufung auf den Datenschutz. Ist dies korrekt? Oder sollte der Wahlvorstand direkt auf den Verleiher zugehen ohne Umweg über die eigene Personalabteilung?

Wir haben sehr unterschiedliche Aussagen gefunden ob dies rechtlich möglich ist.

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

21.02.2022 um 11:10 Uhr

Euer Ansprechpartner ist Euer Arbeitgeber oder, wenn er das dorthin delegiert, Eure Personalabteilung, auch bei Kolleg:innen aus der Arbeitnehmerüberlassung.

S
soso

21.02.2022 um 15:39 Uhr

Also darf der Verleiher der Personalabteilung die Auskunft nicht verweigern, das wäre zumindest meine Schlussfolgerung aus der Aussage.

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