Erstellt am 02.04.2014 um 11:15 Uhr von gironimo
Was ein Blödsinn (mit Verlaub gesagt). Briefwahl kann aus sonst welchen Gründen möglich sein - z.B. auch bei Dienstreise, Krankheit usw. Und wenn die Kollegen doch die Unterlagen angefordert haben.....
Sagt der Chefin, sie möge sich unverzüglich telefonisch mit ihrem Rechtsbeistand beraten. Der wird ihr sicherlich sagen, dass es in diesem Zusammenhang keinen Datenschutz gibt und das verweigern der Adressen eher als Behinderung der Wahl anzusehen ist.