Der Wahlvorstand hat die Kollegen, die jetzt schon wissen, dass sie zur Betriebsratswahl in Urlaub sind, gebeten, Briefwahlunterlagen anzuforden. Dies haben auch bereits einige getan. Die Adressen wurden zwecks Versand beim Personalbüro angefordert. Nun macht die Personalchefin einen riesigen Aufstand, weil diese Kollegen ihren Urlaub noch nicht offiziell eingereicht haben. Hierzu ist zu sagen, dass die Meisten ihren, vom Abteilungsleiter genehmigten Urlaubsschein, erst kurz vor Urlaubsantritt einreichen. Die Personalchefin ist nun der Meinung, sie dürfe die Adressen aus Datenschutzgründen erst herausgeben, wenn sie den Urlaubsschein vorliegen hat. Sie würde dann den Wahlvorstand dahin gehend informieren. Hat sie Recht ?