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Übersendung Wahlausschreiben

A
AnbePe
Feb 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, in den nächsten Tagen wird bei uns im Betrieb das Wahlausschreiben ausgehangen. An die Mitarbeiter die in Elternzeit sind oder Langzeitkrank sind, werden die Unterlagen per Post verschickt. Was ist aber mit den Mitarbeiter die genau in der Einspruchszeit krank werden. Müssen wir auch an diese Mitarbeiter das Wahlausschreiben schicken?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

17.02.2022 um 16:21 Uhr

Nein, das müsst ihr nicht.

A
AnbePe

17.02.2022 um 16:48 Uhr

Okay gut. An die Mitarbeiter in Elternzeit etc. verschickt man ja dann auch die Liste der wahlbrechtigten und wählbaren Mitarbeiter, oder?

S
seehas

17.02.2022 um 17:50 Uhr

Alle Mitarbeiter von denen der Wahlausschuss weiß, dass sie nicht im Haus sind sollten per Post informiert werden.

C
celestro

17.02.2022 um 18:44 Uhr

schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__2.html

und hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__3.html

Absatz 4, Satz 4

beim Wahlausschreiben steht es dabei, bei der Wählerliste NICHT.

Ich würde sagen ... da braucht jemand eine Schulung. Klar ... niemand muss alles auswendig wissen. Aber in einer WV-Schulung bekommt man ja auch beigebracht, wo man nachgucken kann (normalerweise auch ein entsprechendes Buch in die Hand).

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