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Änderung der Vorschlagsliste

BC
Björn Chr
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns kam die Frage auf, ob man eine Vorschlagsliste zur BR Wahl ändern darf, obwohl schon Stützunterschriften gesammelt wurden. Dies würde voraussetzen, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die schon eine Stützunterschrift geleistet haben, schriftlich darüber Informiert werden. Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar?

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Community-Antworten (1)

J
John_

17.02.2022 um 13:57 Uhr

Es sei mal dahingestellt ob dieses Vorgehen haltbar wäre aber du müssest im Zweifelsfall irgendwie belegen können, dass du diese Personen informiert hast und sie damit einverstanden sind. Das müsste also schriftlich von ihnen bestätigt werden.

Dann kann man ebenso gut gleich eine neue Stützunterschrift zu der geänderten Vorschlagsliste einholen und ist dann auch garantiert auf der sicheren Seite.

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