Änderung der Vorschlagsliste
Hallo zusammen, bei uns kam die Frage auf, ob man eine Vorschlagsliste zur BR Wahl ändern darf, obwohl schon Stützunterschriften gesammelt wurden. Dies würde voraussetzen, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die schon eine Stützunterschrift geleistet haben, schriftlich darüber Informiert werden. Ist dieses Vorgehen rechtlich haltbar?
Community-Antworten (1)
17.02.2022 um 13:57 Uhr
Es sei mal dahingestellt ob dieses Vorgehen haltbar wäre aber du müssest im Zweifelsfall irgendwie belegen können, dass du diese Personen informiert hast und sie damit einverstanden sind. Das müsste also schriftlich von ihnen bestätigt werden.
Dann kann man ebenso gut gleich eine neue Stützunterschrift zu der geänderten Vorschlagsliste einholen und ist dann auch garantiert auf der sicheren Seite.
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