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Nachträgliche schriftliche Stimmangabe §35

G
GRI_mpdm
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben das vereinfachte einstufige Wahlverfahren; Wahl ist erst am 04.05.2022 und somit haben ausreichend Puffer für Einhaltung & Setzen von Fristen. Im Unternehmen werden wir 80% Briefwahl haben und würden entsprechend die Wahlunterlagen mehr als rechtzeitig versenden können. Kann die Wahlversammlung und Stimmenauszählung dennoch am gleichen Tag erfolgen? Also Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen 04.05.2022 14.00Uhr? Danke

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Community-Antworten (1)

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R.Staunlich

14.02.2022 um 13:55 Uhr

Wie sieht denn dieses "mehr als rechtzeitig" aus?

Ich bin im vereinfachten Wahlverahren unerfahren, aber mein Verständnis ist folgendes: Bis 26..04. können Wahlvorschläge gemacht werden. Am 27.04. macht Ihr die Briefwahlunterlagen fertig und gebt sie in die Post. Die Post wird mit viel Glück am 28.04. eher wohl am 29.04. zugestellt. Wenn der Wähler dann fix ist, können die Stimmen am 02.05. oder 03.05. bei Euch sein... Ich finde das knapp.

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