Guten Abend. Unser wahlvorstand gibt die Information raus, das pro vorschlagsliste 14 Stützunterschriften nötig sein.
Wir haben 124 wahlberächtigte person im Betrieb und ein 7er Gremium, dem ich derzeit angehöre.
Nun ist es doch aber so das die doppelte Anzahl an br Mitglieder an Bewerber da sein müssen und 1/20 an wahlberächtigte die Listen unterschreiben müssen. D.h. Pro Liste 7 Stützunterschriften. Sehe ich das falsch?
Mfg René