Erstellt am 12.02.2022 um 19:47 Uhr von R.Staunlich
7 Stützunterschriften sind in der Tat hier ausreichend.
Doppelte Anzahl von Bewerbern auf der Liste ist eine SOLL-Vorschrift.
Erstellt am 12.02.2022 um 20:21 Uhr von Bufffuchs79
Dachte ich mir. Was ist wenn der wahlvorstand dann aber meine Liste, wo jetzt 9 drauf sind, aussortiert, weil er der Meinung ist es müssen 14 sein?
Erstellt am 12.02.2022 um 20:44 Uhr von Challenger
Zitat Bufffuchs79 : .........meine Liste, wo jetzt 9 drauf sind, aussortiert, weil er der Meinung ist es müssen 14 sein?
Das darf der WV nicht. Selbst wenn Du nur 5 Kandidaten auf Deiner Liste stehen, hat der WV die Liste, wenn Sie ordnungsgemäß ausgestellt ist, zur Wahl zuzulassen.
Erstellt am 12.02.2022 um 22:27 Uhr von R.Staunlich
Wenn der WV eine zu hohe Zahl erforderlicher Stützunterschriften angegeben hat, dann hat er sowieso ein Problem. Eine Liste die die gesetzlich erforderliche Zahl von Stützunterschriften hat darf er nicht ablehnen, eine Wahlanfechtung wäre sonst sicherlich erfolgreich.
Aber ihm drohen genauso Wahlanfechtungen von Kandidaten die eine Liste abgeben wollten, aber es wegen der zu hoch angegebenen Zahl von erforderlichen Stützunterschriften nicht getan haben.
Erstellt am 13.02.2022 um 00:19 Uhr von celestro
Was heißt überhaupt “gibt die Information raus”? Steht es im Wahlausschreiben?
Wenn ja, den WV sofort kontaktieren und darauf hinweisen, dass das falsch ist.
Erstellt am 13.02.2022 um 00:23 Uhr von Bufffuchs79
Genau das Problem sehe ich auch. Wenn sich jetzt jemand entscheidet zu kandidieren hat er ein Problem unterstützt zu werden, da ja nur 1mal unterstützt werden kann. Das ist dann Benachteiligung der ändern.
Also ich habe de WV darauf hingewiesen, mal sehen ob er reagiert.
Danke euch