betriebsratswahl.deSeminare

Wahlvorschläge - Unterschriften

D
Dkl
Feb 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

im Zuge der Home-Office Tätigkeiten frage ich mich gerade, wie es sich bei Wahlvorschlägen verhält. Müssen (sowohl bei Kandidaten als auch bei Stützunterschriften) "echte" Unterschriften geleistet werden oder kann die Liste auch per Mail verschickt und am Tablet unterschrieben oder gedruckt, unterschrieben und eingescannt akzeptiert werden? Gibt es da besonderes zu beachten?

1.00508

Community-Antworten (8)

C
celestro

10.02.2022 um 12:03 Uhr

Geh auf Nummer sicher ... Liste per Mail verschicken ... in "echt" unterschreiben und dann per Post zurück. Alles andere ist ein unnötiges Risiko (weil man nicht weiß, wie der WV das sieht und ob es dann irgendwann vom Gericht geklärt wird).

D
Dkl

10.02.2022 um 12:06 Uhr

Das verstehe ich. Allerdings bin ich im Wahlvorstand. Und ich persönlich sehe das als äußerst hilfreich und unbürokratisch an. Immerhin begrüße ich es, wenn es viele Bewerber*innen geben wird.

D.h. sofern der Wahlvorstand damit einverstanden ist, sollte es erstmal keine Probleme geben? Oder gibt es anderweitige Fallstricke, die beachtet werden müssten?

F
Frank31848

10.02.2022 um 12:16 Uhr

Die Unterschrift müssen im Original bei der Einreichung vorliegen. Die Kandidaten müssen nicht auf der Liste unterschreiben, sie können auch eine gesonderte Erklärung unterschreiben. Wenn die Liste geschlossen ist, können Kopien angefertigt und versandt (auch per Mail), aber auch die Stützunterschrift muss im Original vorliegen. Die Originalliste, alle Kopien mit Stützunterschriften und die Einverständniserklärungen der Kandidaten müssen zusammengeführt werden (einface Heftung genügt zwar, Schuppentechnik ist noch besser).

Der WV darf nicht von der Schriftform, also Originalunterschriften, abweichen, auch wenn er es möchte.

G
ganther

10.02.2022 um 13:28 Uhr

der Gesetzgeber ist in Hinsicht auf die Wahl tätig geworden. Wenn er gewollt hätte, dass es hier Änderungen gibt, dann hätte er das auch in der Wahlordnung berücksichtigt

O
Ocrim

10.02.2022 um 14:59 Uhr

Wenn sich der Wahlvorstand einige ist(!) dann geht das erstmal so durch. Die Möglichkeit, dass ein dritter das mitbekommt und gegen vor geht besteht. Ich habe ein ähnliches Problem. Habe Einverständniserklärungen, die original ausgefüllt wurden, dann eingescannt und per Mail zu geschickt wurden. Der Wahlvorstand hat es akzeptiert. Ansonsten ist es ein "behebbarer" Mangel und ich muss eine Rundreise starten.

G
ganther

10.02.2022 um 16:47 Uhr

"Die Möglichkeit, dass ein dritter das mitbekommt und gegen vor geht besteht." Das ist ja sehr einfach, da es ja Einsichtsrechte in die Wahlunterlagen gibt. Und es gibt AG die würden sich die Finger bei so offensichtlichen Fehlern lecken. UNd dann behebst du nichts mehr

D
Dkl

10.02.2022 um 17:17 Uhr

Okay, ich verstehe schon. Dann werden wir wohl mal die Listenführer durch ein ganzes Bundesland schicken. Bin ja froh, dass wir nicht Mitarbeiter*innen im gesamten Bundesgebiet haben. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

C
celestro

10.02.2022 um 17:21 Uhr

bevor Du irgendjemandem irgendwohin schickst … schau Dir nochmal die erste Antwort hier an. ;-))))

P.S. jedenfalls für die „fertige“ Liste mit Kandidaten geht das Stützunterschriften sammeln so

Ihre Antwort